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Hundesteuer – Abmeldung

Verlegen Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder besitzen Sie keinen Hund mehr, müssen Sie Ihren Hund abmelden.

Ablauf:

Sie können Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden. Für die Abmeldung Ihres Hundes können Sie das unten aufgeführte Formular "Abmeldung einer Hundehaltung" verwenden. Dieses ist auch beim Bürgeramt, den Geschäfts- und Verwaltungsstellen der Ortsteile und der Fachabteilung Steuern verfügbar.

Alternativ können Sie auch direkt online die Abmeldung über das Service-Portal Baden-Württemberg vornehmen:

Online-Antrag Abmeldung Hundesteuer

Unterlagen:

Hundesteuermarke

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Kosten:

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an. Sie erhalten gegebenenfalls zu viel gezahlte Hundesteuer zurück.

Sonstiges:

Bei der Abmeldung Ihres Hundes müssen Sie die Hundesteuermarke abgeben.

Rechtsgrundlage:

Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Silke Herzmann
Telefon 07071 204-1279
E-Mail silke.herzmann@tuebingen.de