Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) und Begabtenförderung

An der Tübinger Musikschule hat die Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) und Begabtenförderung seit Oktober 2021 eine neue Struktur. Dadurch können an der Tübinger Musikschule besonders motivierte und begabte Kinder oder Jugendliche zukünftig noch besser gefördert werden.

Zugangsvoraussetzungen

  • Schülerin oder Schüler der Tübinger Musikschule
  • Empfehlung der Lehrkraft der Tübinger Musikschule
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Einverständnis der/des Sorgeberechtigten
  • Bestehen der Aufnahmeprüfung (begrenzte Anzahl von Plätzen)

Förderdauer

Die Dauer der Begabtenförderung oder SVA beträgt ein Jahr und kann durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer erneuten Prüfung verlängert werden. Die Begabtenförderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre, die SVA an Jugendliche ab 14 Jahre.

Kosten

45 Wochenminuten Hauptfachunterricht sind gebührenpflichtig. Auf diese Gebühr kann eine Sozialermäßigung mit BonusCard erfolgen.

Leistungen in der Begabtenförderung (gebührenfrei)

  • zusätzlich 15 oder 30 Unterrichtsminuten pro Woche im Hauptfach (über die Höhe entscheidet die Prüfungskommission)
  • Teilnahme am Theorieunterricht
  • Teilnahme an Ensembles oder Chören der Tübinger Musikschule

Leistungen in der SVA (gebührenfrei)

  • zusätzlich 30 oder 45 Unterrichtsminuten pro Woche im Hauptfach (über die Höhe entscheidet die Prüfungskommission)
  • 30 Unterrichtsminuten pro Woche im Zweitinstrument
  • Teilnahme am Theorieunterricht
  • Teilnahme an Ensembles oder Chören der Tübinger Musikschule

Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler der Begabtenförderung und der SVA

  • verpflichtende Teilnahme am Theorieunterricht (jährlicher Theorietest)
  • verpflichtende Teilnahme an Ensembles oder Chören der TMS
  • regelmäßige Teilnahme an Konzerten und Vorspielen 
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Wettbewerben (z.B. Jugend musiziert)
  • verpflichtendes Nebenfach (nur SVA). An viele Musikhochschulen ist ein Nebenfach (für Melodieinstrumente ein Harmonieinstrument, für Harmonieinstrumente ein Melodieinstrument oder Gesang) Bestandteil der Aufnahmeprüfung.

Die nächste Aufnahmeprüfung findet am Samstag, 15. Juni 2024, statt. Die Anmeldung erfolgt über die Lehrkraft.