Heizkesseltausch

Mollige Wärme, ohne bei der Heizkostenabrechnung ins Schwitzen zu kommen? Dann ist es Zeit für einen Heizkesselaustausch. Sowohl für die Beratung als auch für den Austausch gibt es oft finanzielle Unterstützung.

  • Das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ fördert den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz bis zu 70 Prozent. Für die Abwicklung und Auszahlung sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Heizungstausch) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Einzelmaßnahmen Gebäudesanierung) zuständig.
  • Eine Vor-Ort-Beratung mit Beratungsbericht und individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) werden im Rahmen der BAFA-Energieberatung mit 80 Prozent (maximal 1.700 Euro) gefördert.
  • Die Verbraucherzentrale bietet mit einer Zuzahlung von 30 Euro einen Heiz-Check und einen „Eignungs-Check Heizung“ an. Dabei wird die Anlage geprüft und Sie erhalten einen Kurzbericht mit Ergebnissen des Checks sowie Handlungsempfehlungen. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
  • Die Universitätsstadt Tübingen gewährt eine Prämie (maximal 4.000 Euro) im Rahmen des Förderprogramms Sanierungsprämie. Voraussetzung ist die Umsetzung einer empfohlenen Maßnahme aus einem Energieberatungsbericht (zum Beispiel Einbau einer Wärmepumpe oder Gebäudesanierung).
  • Auch die Stadtwerke Tübingen (swt) haben diverse Förderprogramme zum Heizungsaustausch.

Alternativ lassen sich bis zu 20 Prozent der Kosten für Maßnahmen zur energetischen Sanierung steuerlich absetzen (gemäß ESanMV i.V.m. § 35c EStG). Die steuerliche Ermäßigung kann nicht mit der Inanspruchnahme von anderen Fördermitteln kumuliert werden. Eine ausführliche Erläuterung gibt es unter Steuerbonus bei Sanierung.