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Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen – Erlaubnis beantragen

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen will, benötigt daher eine spezielle Erlaubnis.

Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:

  • motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
  • Rennen mit Kraftfahrzeugen
  • Rallye-Sonderprüfungen
  • Oldtimer-Veranstaltungen
  • Radrennen
  • Triathlonveranstaltungen
  • Volksradfahren
  • Fußmärsche
  • Staffelläufe
  • Volkswandern
  • Umzüge
  • Straßenfeste
  • Traditionsveranstaltungen
  • Märkte

Sie möchten öffentliche Verkehrsflächen auf andere Art über das normale Maß hinaus nutzen? Das kann eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Straßengesetz darstellen.

Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen (z.B. im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen). Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher jedenfalls mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Voraussetzung:

Die Erlaubnis kann unter anderem dann erteilt werden, wenn

  • die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen sich mit dem "allgemeinen Verkehr" noch vereinbaren lässt, die Strecken geeignet sind und ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden
  • die Veranstaltung von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt wird
  • ausreichender Versicherungsschutz besteht
  • andere betroffene Behörden keine Bedenken haben

Ablauf:

Sie müssen bei der Fachabteilung Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten einen Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung stellen (siehe unter „Formulare“). Bei anderen zuständigen Behörden erhalten Sie dort ein Formular oder können es im Internet herunterladen. Zuständige Stelle ist entweder

  • die Stadtverwaltung oder das Landratsamt des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt,
  • bei Veranstaltungen, die in andere Bundesländer führen: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt, oder
  • bei Veranstaltungen von anderen Bundesländern nach Baden-Württemberg: das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird.

Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

  • dem Veranstalter,
  • den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und
  • der Polizei.

Diese teilt sie – einschließlich der Auflagen und Bedingungen – dem Veranstalter in einem Bescheid mit.

Unterlagen:

Insbesondere Nachweise über ausreichenden Versicherungsschutz, Teilnehmerlisten (falls vorhanden), Streckenpläne, Terminpläne.

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei Monate.

Kosten:

Je nach Umfang der Veranstaltung liegen die Kosten beziehungsweise Gebühren zwischen 10,20 Euro und 2.301 Euro.

Rechtsgrundlage:

§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)

Zuständig:

  • die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt: das ist die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
  • wenn die Veranstaltung (z.B. ein Radrennen) auch in ein anderes Bundesland führt: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt
  • wenn die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt: das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird

Ihre Ansprechpersonen:

Monika Denneler
Telefon 07071 204-2428
E-Mail monika.denneler@tuebingen.de