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Handwerker mit weißem Hlem und gelber Warnweste bringt Isolierplatten an einer Wand an Bild: SpeedKingz/Shutterstock.com
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

„Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) heißt das Förderprogramm, von dem Hausbesitzerinnen und -besitzer profitieren können. Im Zuge der Neugestaltung des Förderprogramms wurden die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten angehoben: Für Sanierungen können bis zu 150.000 Euro angesetzt werden. Seit Anfang 2021 kombiniert dieses Programm zehn verschiedene Förderkulissen. Für die Zuschuss-Förderung der Einzelmaßnahmen ist das BAFA zuständig, für die Kreditvergabe die KfW.

Mit der Reform der Bundesförderung wird auch die Rolle der qualifizierten Energieberatung betont: Wenn eine Sanierungsmaßnahme aus einer Energieberatung hervorgeht und damit Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, erhöht sich deren Förderung um fünf Prozent. So ergeben sich Fördersätze je nach Art und Ausgestaltung der Sanierungsmaßnahme von 25 bis 55 Prozent.

Weitere Informationen

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • L-Bank
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