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Kühlschrank, daneben bunte Balken in unterschiedlicher Länge Bild: Gts/Shutterstock.com
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Förderprogramm Elektrogeräte - der Stadtwerke Tübingen und der Universitätsstadt Tübingen

Dieses Förderprogramm muss aufgrund der aktuellen Haushaltssituation am 31.05.2025 gestoppt werden.

Die Universitätsstadt Tübingen und die Stadtwerke Tübingen (swt) fördern den Tausch von ineffizienten Elektrogeräten und unterstützen den Neukauf mit 100 Euro.

Gefördert wird die Anschaffung

  • eines neuen Kühl- oder Gefriergeräts,
  • einer Waschmaschine,
  • eines Geschirrspülers,
  • eines Induktionsherds im Tausch gegen einen Gasherd.

Voraussetzung:

    • Das Angebot gilt für swt-Ökostrom-Kundinnen und -Kunden, die eine kostenlose swt-Vorteilskarte besitzen.
    • Sie müssen ihren Wohnsitz in Tübingen haben.
    • Sie müssen den Kühl- oder Gefrierschrank bei einer Händlerin oder einem Händler im Landkreis Tübingen erwerben.
    • Das Gerät erfüllt die Mindestanforderungen der vorgegebenen Energieeffizienzklasse.

      Ablauf:

      Förderanträge können bei den swt unter Vorlage einer Rechnungskopie der Händlerin oder des Händlers für das neu gekaufte Kühlgerät und unter Angabe der Vertragskontonummer eingereicht werden.

      Zuständig:

      Stadtwerke Tübingen

      Zuständig:

      • Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz
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