Förderbereiche, technische Fördervoraussetzungen und Förderhöhen
I) Serienmäßig konzipierte, multifunktionale Lastenräder:
Folgende technische Merkmale müssen (gemäß Datenblatt des Herstellers) zutreffen:
• serienmäßige, stabile Transportmöglichkeit (z. B. Wanne, Box oder Fläche), die fest mit dem
Lastenrad verbaut ist. Im Falle eines Transportbehälters muss dieser mindestens 100 Liter
Volumen aufnehmen können. Im Falle einer Transportfläche muss diese mindestens 0,25 m²
groß sein. Das nachzuweisende Volumen des Transportbehälters bzw. die nachzuweisende
Transportfläche muss zusammenhängend sein (d.h. nicht die Summe mehrerer Teile). Als
Begrenzung gilt die obere, fest verbaute Kante des Behältnisses.
• vom Hersteller zugelassene Nutzlast des Transportbehälters oder der Transportfläche von
mindestens 70 kg
• ein verlängerter Radstand von mindestens 130 cm
Höhe der Förderung:
• 50 Prozent des Kaufpreises, maximal aber 1.500 Euro.
II) Serienmäßig konzipierte Longtail (Kinder-)transporträder:
Folgende technische Merkmale müssen (gemäß Datenblatt des Herstellers) zutreffen:
• serienmäßig fest mit dem Lastenrad verbautes Transportgeländer (Reling / „Monkey Bars“),
das eine verkehrssichere Mitnahme von mindestens zwei Kindern ermöglicht
• serienmäßig fest mit dem Lastenrad verbaute Ladefläche die mindestens 60 cm lang ist und laut Herstellerangaben mit mindestens 60 kg Nutzlast beladen werden darf.
Höhe der Förderung:
• 50 Prozent, maximal aber 1.200 Euro.
III) Serienmäßig konzipierte Lasten- und Kindertransportanhänger für Fahrräder:
Folgende technische Merkmale müssen (gemäß Datenblatt des Herstellers) zutreffen:
• eine vom Hersteller zugelassene Zuladung von mindestens 40 kg
Höhe der Förderung:
• 50 Prozent des Kaufpreises, maximal aber 300 Euro.