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Euroscheine und -münzen Bild: ©Claudio Divizia - stock.adobe.com
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Grundsätze der Förderung

  • Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Universitätsstadt Tübingen.
  • Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der jeweils zum Stand der Antragstellung gültigen Fassung der Förderrichtlinie. Sie richtet sich zudem nach den Zuständigkeiten der Hauptsatzung, in Verbindung mit dem Haushaltsplan.
  • Ausschließlich vollständig und richtig ausgefüllte Anträge (inkl. verpflichtender Unterlagen) nehmen am Verfahren zur Vergabe von Fördermitteln teil. Unvollständige oder falsch ausgefüllte Anträge werden abgelehnt. Falsche bzw. fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert. Durch einen unvollständigen oder falschen Antrag werden keine Fördermittel für die/den Antragsteller_in „reserviert“.
  • Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt im Windhundprinzip, also in der Reihenfolge der Eingänge der vollständigen und richtigen Antragsunterlagen (Datum und Uhrzeit).
  • Fördermittel können nur bewilligt werden, sofern dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (Haushaltsvorbehalt). Die verfügbaren Haushaltsmittel sind begrenzt.
  • Die Universitätsstadt Tübingen behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich ändern zu können.
  • Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
  • Eine Haftung der Universitätsstadt Tübingen im Zusammenhang mit einer Förderung (beziehungsweise dem Fördertatbestand) ist ausgeschlossen.
  • Die Universitätsstadt Tübingen ist berechtigt, die zweckgebundene Verwendung der Förder­mittel durch Vorortbesichtigung bei der/dem Empfänger_in der Fördermittel zu prüfen. Diese Prüfung kann sowohl von der zuständigen Dienststelle als auch von einer beauftragten dritten Person vorgenommen werden.
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