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Photovoltaikanlage auf einem Dach Bild: U.J.Alexander/shutterstock.com
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Ziel und Gegenstand der Förderung

Die Universitätsstadt Tübingen fördert im Rahmen ihrer Klimaschutzoffensive „Tübingen macht blau“ den Ausbau erneuerbarer Energien. Dazu unterstützt sie die Installation von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sowie von Batteriespeichern.

Das Förderprogramm „Photovoltaik und Batteriespeicher“ umfasst:

  • Modul A: PV-Vollbelegung, Batteriespeicher + Norddach-Bonus
  • Modul B: Solardachziegel, Indach-PV, Batteriespeicher + Sonder-Norddach-Bonus
  • Modul C: PVT-Hybridkollektoren, Batteriespeicher + Sonder-Norddach-Bonus
  • Modul D: PV-Anlagen auf Parkplatzflächen und Batteriespeicher

Die Module A bis D des Förderprogramms können kombiniert werden. Je Gebäude bzw. Parkplatzfläche ist nur ein Antrag auf Förderung möglich.

Die Fördersumme pro Antrag ist auf maximal 3.000 Euro (Privatpersonen) bzw. 5.000 Euro (Unternehmen/Betriebe/Vereine) begrenzt. Pro Gebäude bzw. Parkplatzfläche wird in einem Fünf-Jahres-Zeitraum maximal eine Förderung gewährt.

Nicht förderfähig sind geleaste, gepachtete oder gemietete PV-Anlagen oder Stromspeicher sowie Eigenkonstruktionen, Prototypen und Insellösungen.

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