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Photovoltaikanlage auf einem Dach Bild: U.J.Alexander/shutterstock.com
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Begriffsbestimmungen

  • PV = Photovoltaik
  • PVT-Module (PVT-Hybridkollektoren) = hierbei handelt es sich um eine Kombination eines Photovoltaik- und eines Solarthermie-Moduls. Diese Module können sowohl thermische Energie (Wärme) als auch Strom liefern.
  • Gebäude = unter diesen Begriff fallen im Sinne der Förderrichtlinie sowohl Wohn- als auch Gewerbebauten, für deren vorgesehene Nutzung Strom nötig ist.
  • kWp (kWpeak) = Kilowatt-Peak, gibt die genormte maximale Leistung der PV-Anlage an.
  • 1-stufiges Verfahren = Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahme
  • 2-stufiges Verfahren = Antragstellung vor Beginn der Maßnahmenumsetzung, um die Fördermittel zu reservieren. Für die Auszahlung der Fördermittel muss später ein 2. Antrag (Auszahlungsantrag) gestellt werden.
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