Tübingen Universitätsstadt

Tübingen macht blau

  • Aktuelle Termine
  • Tübingen klimaneutral 2030
  • Strom
  • Gebäude
  • Mobilität
  • Abfall und Ressourcen
  • Förderung und Beratung
    • Beratungsangebote
    • Förderprogramme
      • baby on board
      • E-Bike und Pedelec
      • Elektromobilität
      • Erneuerbare Energien
      • Gebäudesanierung
      • Heizkesseltausch
      • Heizungspumpe
      • Lastenräder
      • Lüftungsanlagen
      • Photovoltaik und Batteriespeicher
      • Photovoltaik für Balkon (nur mit KBC)
      • Sanierungsprämie
      • Strom sparende Haushaltsgeräte
      • Wärmepumpe
      • Weitere Programme der swt
  • Betrieblicher Klimaschutz
  • Klimatipps und Aktionen
  • Preise und Auszeichnungen
  • Kontakt
Photovoltaikanlage auf einem Dach Bild: U.J.Alexander/shutterstock.com
  • Translate into English

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Baugruppen, Baugenossenschaften und Projekte des Mietshäuser Syndikates
  • Unternehmen, Betriebe, Freiberufler_innen und Vereine
  • Pächter_innen mit einem mindestens zehnjährigen Pachtvertrag

Voraussetzungen:

  • Das Gebäude (oder die Parkplatzfläche) liegt im Siedlungsgebiet innerhalb des Gemeindegebietes Tübingen (Universitätsstadt Tübingen und deren Teilorte).
  • Das Gebäude muss aufgrund seiner üblichen Nutzung einen Strombedarf haben (= Wohnen und / oder Gewerbe)
  • Das Gebäude muss dauerhaft für Wohn- oder Gewerbezwecke genutzt werden.

Keine Antragsberechtigung besteht:

für PV-Anlagen(-teile) auf Gebäuden bzw. Parkplatzflächen, die einer Pflicht zur Errichtung einer PV-Anlage aufgrund von Regelungen/Vereinbarungen der Stadtverwaltung (kommunale PV-Pflicht) oder anderen Vorgaben (z. B. PV-Pflicht des Landes Baden-Württemberg) unterliegen sowie PV-Anlagen und/oder Batteriespeicher, die beispielsweise zur Erreichung der EWärmeG BW- oder BEG-Effizienzhaus-Standards (BAFA, KfW) angerech­net werden sollen.

Sonstige Hinweise

  • Anträge können nur gestellt werden, wenn das Online-Antragsformular auf der Website steht.
  • Bis zum 31. Dezember 2026 muss der Antrag gestellt, die PV-Anlage in Betrieb genommen und alle Nachweise eingereicht werden.
  • Die Fördermittel stehen nur im Jahr 2026 zur Verfügung.
Tübingen macht blau
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
Seitenanfang