Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Baugruppen, Baugenossenschaften und Projekte des Mietshäuser Syndikates
- Unternehmen, Betriebe, Freiberufler_innen und Vereine
- Pächter_innen mit einem mindestens zehnjährigen Pachtvertrag
Voraussetzungen:
- Das Gebäude (oder die Parkplatzfläche) liegt im Siedlungsgebiet innerhalb des Gemeindegebietes Tübingen (Universitätsstadt Tübingen und deren Teilorte).
- Das Gebäude muss aufgrund seiner üblichen Nutzung einen Strombedarf haben (= Wohnen und / oder Gewerbe)
- Das Gebäude muss dauerhaft für Wohn- oder Gewerbezwecke genutzt werden.
Keine Antragsberechtigung besteht:
für PV-Anlagen(-teile) auf Gebäuden bzw. Parkplatzflächen, die einer Pflicht zur Errichtung einer PV-Anlage aufgrund von Regelungen/Vereinbarungen der Stadtverwaltung (kommunale PV-Pflicht) oder anderen Vorgaben (z. B. PV-Pflicht des Landes Baden-Württemberg) unterliegen sowie PV-Anlagen und/oder Batteriespeicher, die beispielsweise zur Erreichung der EWärmeG BW- oder BEG-Effizienzhaus-Standards (BAFA, KfW) angerechnet werden sollen.
Sonstige Hinweise
- Anträge können nur gestellt werden, wenn das Online-Antragsformular auf der Website steht.
- Bis zum 31. Dezember 2026 muss der Antrag gestellt, die PV-Anlage in Betrieb genommen und alle Nachweise eingereicht werden.
- Die Fördermittel stehen nur im Jahr 2026 zur Verfügung.