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Photovoltaikanlage auf einem Dach Bild: U.J.Alexander/shutterstock.com
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Modul A: PV-Vollbelegung, Batteriespeicher und Norddach-Bonus

Fördergegenstand

Gefördert wird der Erwerb und die Installation von neuen, fest installierten, netzgekoppelten PV-Dachanlagen auf Wohn- und Gewerbebauten, soweit sie einer „PV-Vollbelegung“ im Sinne der Förderrichtlinie entsprechen.

Als „PV-Vollbelegung“ gelten:

  • Dachflächen auf Gebäuden, die so weit wie technisch möglich mit PV-Modulen belegt wurden. Dabei sind alle Dachflächen in südlicher Richtung von Nord-Ost bis Nord-West zu berücksichtigen.
  • Als „so weit wie technisch möglich belegt“ gelten auch Dachflächen, deren Belegung durch baurechtliche Auflagen (z.B. Stadt-/Ortsbildsatzungen, Denkmalschutz), Statik, Vorgaben des Netzbetreibers oder artenschutzrechtliche Einschränkungen begrenzt ist. Wirtschaftliche Gründe können erst ab einer Ertragsminderung von mindestens 50 Prozent (durch beispielsweise Verschattung) geltend gemacht werden. Ein Nachweis ist beizulegen.
  • Dachflächen in Gemeinschaftseigentum (beispielsweise Wohnungseigentümergemeinschaften), die eine Mindestbelegung anteilig zum Miteigentumsanteil des Antragstellenden aufweisen.
  • Für gemeinschaftlich betriebene PV-Anlagen kann pro WEG und Wohngebäude nur ein Antrag gestellt werden.

Als Nachweis für die PV-Vollbelegung ist ein detaillierter Dachplan oder Fotonachweis zulässig. Daraus müssen Maße, Ausrichtung, Neigungswinkel und Belegung des Daches hervorgehen bzw. erkennbar sein. Darüber hinaus ist das Formular „Bestätigung PV-Vollbelegung“ über die maximal mögliche Belegung des Daches auszufüllen und beizulegen. Im Falle einer Abweichung von einer Vollbelegung muss ein Nachweis erbracht werden, aus dem hervorgeht, welche technischen Gründe eine Vollbelegung unmöglich machen.

Ist eine Dachfläche von einer PV-Pflicht betroffen (zum Beispiel Landes-PV-Pflicht), wird nur der über die PV-Pflicht hinausgehende Anteil gefördert. Die entsprechende Berechnung und der Nach­weis sind beizulegen. Hilfestellungen sowie weitere Erklärungen zur PV-Vollbelegung, zur PV-Pflicht sowie andere Themen sind auch in unseren „Fragen und Antworten zum Förderprogramm“ zu finden.

Förderfähig sind auch PV-Anlagen an Fassaden sowie auf Garagen, Carports oder Terrassenüberdachungen, sofern die Dachfläche das Hauptgebäudes schon so weit wie technisch möglich mit PV-Modulen belegt ist.

Förderhöhe

  • Ab einer Leistung von 2 kWp: pauschal 500 Euro
  • ab einer Leistung von 8 kWp: pauschal 600 Euro
  • ab einer Leistung von 15 kWp bis 25 kWp: pauschal 700 Euro

Norddach-Bonus

Für die über die „PV-Vollbelegung“ hinausgehende Belegung von Norddächern gibt es einen zusätzlichen Norddach-Bonus.

Hier gibt es bei einer Leistung von 2 kWp bis 25 kWp: pauschal 400 Euro

Der Norddach-Bonus wird gewährt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Ein Neigungswinkel des Daches von mindestens 20 Grad nördlicher Richtung.
  • Eine maximale Abweichung von Norden bis 45 Grad (Nord-Ost / Nord-West).
  • Mindestanlagenleistung auf dem Norddach beträgt 2 kWp.

Sonderfall nur Belegung des Norddaches möglich: Kann aus zwingenden Gründen ausschließ­lich ein Norddach (zwischen Nord-Ost und Nord-West) belegt werden, werden die Fördersätze für die „PV-Vollbelegung“ angewendet.

Es wird nur dann eine PV-Vollbelegung plus Norddach-Bonus gewährt, wenn auf der südlichen und nördlichen Dachfläche jeweils mindestens 2 kWp neu installiert wurden.

Batteriespeicher:

Zusätzlich zur PV-Vollbelegung kann auch ein Batteriespeicher gefördert werden. Gefördert wird der Erwerb und die Installation von neuen, stationären Batteriespeichern, welche als Stromspeicher für die neue PV-Anlage genutzt werden.

Hier gibt es ab 2 kWh nutzbarer Speicherkapazität: pauschal 250 Euro

Antragstellung (1-stufiges Verfahren)

Für Modul A (PV-Vollbelegung) kann der Antrag erst nach der Installation der PV-Anlage gestellt werden (-> 1-stufiges Verfahren).

Antragstellung nach dem Kauf (1-stufig):  

  1. Auszahlungsantrag Photovoltaik & Batteriespeicher vollständig ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen.
    Für den Auszahlungsantrag benötigen Sie folgende Nachweise:
    • Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angabe zur installierten Leistung in kWp
    • Vom Fachbetrieb unterzeichnetes Inbetriebsetzungsprotokoll
      (Hinweis: Die Anlage muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.)
    • Registrierungsbestätigung für die PV-Anlage aus dem Marktstammdatenregister
    • Plan mit PV-Belegung oder Fotonachweis mit Angabe zu Maßen, Ausrichtung, Neigungswinkel und PV-Belegung des Daches
    • Bestätigung des Solarteurs über die maximal mögliche Belegung des Daches (Formular)
    • Sind Sie aufgrund einer Dachsanierung von einer PV-Pflicht betroffen? Laden Sie bitte einen Nachweis über die Pflichtbelegung (Fläche/installierte Leistung) hoch.
    • Sind Sie aufgrund des Baujahres von einer PV-Pflicht betroffen? Laden Sie bitte einen Nachweis über die Pflichtbelegung (Fläche/installierte Leistung) hoch.
    • Nur bei Batteriespeicher:
      • Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angaben zur nutzbaren Speicherkapazität in kWh
        (Hinweis: Der Batteriespeicher muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.)
      • Registrierungsbestätigung für den Speicher aus dem Marktstammdatenregister
  2. Bei positiver Prüfung: Auszahlung der Fördermittel. Außerdem erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid, der die Fördersumme enthält
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