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Photovoltaikanlage auf einem Dach Bild: U.J.Alexander/shutterstock.com
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Modul B: Solardachziegel, Indach-PV, Batteriespeicher und Sonder-Norddach-Bonus

Fördergegenstand
Gefördert wird der Erwerb und die Installation von neuen, fest installierten, netz-gekoppelten im Dach integrierten Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden. Darunter fallen Solardachziegel oder Indach-Solarmodule, die dem Zweck dienen, eine unauffällige Gestaltung oder denkmalschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Kriterien:

  • Das Gebäude oder die Anlage befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches der Stadtbildsatzung Tübingen oder der Ortsbildsatzungen.
  • Oder das Gebäude oder die Anlage unterliegt denkmalschutzrechtlichen Aspekten (z. B. Ensembleschutz, erhaltenswerte Bausubstanz, etc.)

Ist eine Dachfläche von einer PV-Pflicht betroffen (z. B. Landes-PV-Pflicht), wird nur der über die PV-Pflicht hinausgehende Anteil gefördert. Die entsprechende Berechnung und der Nach­weis sind beizulegen. Hilfestellungen sowie weitere Erklärungen zur PV-Vollbelegung, zur PV-Pflicht sowie andere Themen sind auch in unseren „Fragen und Antworten zum Förderprogramm“ zu finden.

Es sind auch Anlagen, die im baulichen Zusammenhang von Gebäuden stehen, beispielsweise Anlagen auf Garagen sowie Überdachungen von Terrassen förderfähig. Die Mindestanlagenleistung beträgt 2 kWp.

Förderhöhe

  • Ab einer Leistung von 2 kWp: pauschal 1.000 Euro
  • ab einer Leistung von 8 kWp: pauschal 1.250 Euro
  • ab einer Leistung von 15 kWp bis 25 kWp: pauschal 1.500 Euro

Sonder-Norddach-Bonus

Sollten auch auf einem Norddach Solardachziegel oder eine Indach-PV-Anlage installiert werden, wird hierfür ein zusätzlicher Sonder-Norddach-Bonus gewährt.

Hier gibt es bei einer Leistung von 2 kWp bis 25 kWp: pauschal 750 Euro

Der Sonder-Norddach-Bonus wird gewährt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Ein Neigungswinkel des Daches von mindestens 20 Grad nördlicher Richtung.
  • Eine maximale Abweichung von Norden bis 45 Grad (Nord-Ost / Nord-West).
  • Mindestanlagenleistung auf dem Norddach beträgt 2 kWp.

Sonderfall nur Belegung des Norddaches möglich: Kann aus zwingenden Gründen ausschließ­lich ein Norddach (zwischen Nord-Ost und Nord-West) belegt werden oder ist das Süddach bereits voll belegt, werden die Fördersätze für „Solardachziegel und Indach-PV“ angewendet.
Es wird nur dann eine Förderung für „Solardachziegel und Indach-PV“ plus Sonder-Norddach-Bonus gewährt, wenn auf der südlichen und nördlichen Dachfläche jeweils mindestens 2 kWp neu installiert wurden.

Batteriespeicher:

Zusätzlich zu den Solardachziegeln oder der Indach-PV-Anlage kann auch ein Batteriespeicher gefördert werden. Gefördert wird der Erwerb und die Installation von neuen, stationären Batteriespeichern, welche als Stromspeicher für die neue PV-Anlage genutzt werden.

Hier gibt es ab 2 kWp nutzbarer Speicherkapazität: pauschal 250 Euro

Antragstellung (1- oder 2-stufiges Verfahren)

Der Antrag kann vor oder nach dem Kauf und der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden. Im 2-stufigen Verfahren bekommen Sie die Sicherheit, dass das Geld bis Ende 2026 reserviert ist.

Antragstellung vor dem Kauf (2-stufig):

  1. Angebot einholen, Förderantrag Photovoltaik und Batteriespeicher vollständig ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen.
    Für den Förderantrag benötigen Sie folgende Nachweise:
    • Kostenvoranschlag oder Angebot für die PV-Anlage (und gegebenenfalls Speicher)
    • Sind Sie aufgrund des Baujahres von einer PV-Pflicht betroffen? Laden Sie bitte einen Nachweis über die Pflichtbelegung (Fläche/installierte Leistung) hoch.
    • Sind Sie aufgrund einer Dachsanierung von einer PV-Pflicht betroffen? Laden Sie bitte einen Nachweis über die Pflichtbelegung (Fläche/installierte Leistung) hoch.
    • Nachweis der Verträglichkeit mit der Stadt-/Ortsbildsatzung bzw. dem Denkmalschutz
  2. Warten auf den Förderbescheid (oder Ablehnung des Antrags) von der Stadt.
    Im Förderbescheid ist auch die maximale Höhe der Förderung genannt.
  3. Anlage kaufen, installieren und in Betrieb nehmen.
  4. Auszahlungsantrag Photovoltaik und Batteriespeicher ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen (bis zum 31. Dezember 2026).
    Für den Auszahlungsantrag benötigen Sie folgende Nachweise:
    • Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angabe zur installierten Leistung in kWp. 
    • Vom Fachbetrieb unterzeichnetes Inbetriebsetzungsprotokoll.
      (Hinweis: Die Anlage muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.)
    • Registrierungsbestätigung für die PV-Anlage aus dem Marktstammdatenregister
    • Plan mit PV-Belegung oder Fotonachweis mit Angabe zu Maßen, Ausrichtung, Neigungswinkel und PV-Belegung des Daches
    • Nachweis der Verträglichkeit mit der Stadt-/Ortsbildsatzung beziehungsweise dem Denkmalschutz
    • Nur bei Batteriespeicher:
      • Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angaben zur nutzbaren Speicherkapazität in kWh
        (Hinweis: Der Batteriespeicher muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.)
      • Registrierungsbestätigung für den Speicher aus dem Marktstammdatenregister
  5. Bei positiver Prüfung: Auszahlung der Fördermittel. Außerdem erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid, der die Fördersumme enthält.

Antragstellung nach dem Kauf (1-stufig):  

  1. Auszahlungsantrag Photovoltaik & Batteriespeicher vollständig ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen.
    Für den Auszahlungsantrag benötigen Sie folgende Nachweise:
    • Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angabe zur installierten Leistung in kWp
    • Vom Fachbetrieb unterzeichnetes Inbetriebsetzungsprotokoll
      (Hinweis: Die Anlage muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.)
    • Registrierungsbestätigung für die PV-Anlage aus dem Marktstammdatenregister
    • Plan mit PV-Belegung oder Fotonachweis mit Angabe zu Maßen, Ausrichtung, Neigungswinkel und PV-Belegung des Daches
    • Sind Sie aufgrund einer Dachsanierung von einer PV-Pflicht betroffen? Laden Sie bitte einen Nachweis über die Pflichtbelegung (Fläche/installierte Leistung) hoch.
    • Sind Sie aufgrund des Baujahres von einer PV-Pflicht betroffen? Laden Sie bitte einen Nachweis über die Pflichtbelegung (Fläche/installierte Leistung) hoch.
    • Nachweis der Verträglichkeit mit der Orts-/Stadtbildsatzung bzw. dem Denkmalschutz
    • Nur bei Batteriespeicher:
      • Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angaben zur nutzbaren Speicherkapazität in kWh
        (Hinweis: Der Batteriespeicher muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.)
      • Registrierungsbestätigung für den Speicher aus dem Marktstammdatenregister
  2. Bei positiver Prüfung: Auszahlung der Fördermittel. Außerdem erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid, der die Fördersumme enthält.
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