Modul C: PVT-Hybridkollektoren, Batteriespeicher und Sonder-Norddach-Bonus
Fördergegenstand
Gefördert werden der Erwerb und die Installation von neuen, fest installierten PVT-Modulen zur Wärme- und Stromerzeugung. Es sind auch Anlagen, die im baulichen Zusammenhang von Gebäuden stehen, beispielsweise Anlagen auf Garagen sowie Überdachungen von Terrassen oder Carports etc. förderfähig. Die elektrische Mindestanlagenleistung beträgt 2 kWp.
Ist eine Dachfläche von einer PV-Pflicht betroffen (beispielsweise Landes-PV-Pflicht), wird nur der über die PV-Pflicht hinausgehende Anteil gefördert. Die entsprechende Berechnung und der Nachweis sind beizulegen. Hilfestellungen sowie weitere Erklärungen zur PV-Vollbelegung, zur PV-Pflicht sowie andere Themen sind auch in unseren „Fragen und Antworten zum Förderprogramm“ zu finden.
Förderhöhe
- Ab einer elektrischen Leistung von 2 kWp: pauschal 1.000 Euro
- ab einer elektrischen Leistung von 8 kWp: pauschal 1.250 Euro
- ab einer elektrischen Leistung von 15 kWp bis 25 kWp: pauschal 1.500 Euro
Sonder-Norddach-Bonus
Sollten auch auf einem Norddach PVT-Hybridkollektoren installiert werden, wird hierfür ein zusätzlicher Sonder-Norddach-Bonus gewährt.
Hier gibt es bei einer Leistung von 2 kWp bis 25 kWp: pauschal 750 Euro
Der Sonder-Norddach-Bonus wird gewährt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Ein Neigungswinkel des Daches von mindestens 20 Grad nördlicher Richtung.
- Eine maximale Abweichung von Norden bis 45 Grad (Nord-Ost / Nord-West).
- Mindestanlagenleistung auf dem Norddach beträgt 2 kWp.
Sonderfall nur Belegung des Norddaches möglich: Kann aus zwingenden Gründen ausschließlich ein Norddach (zwischen Nord-Ost und Nord-West) belegt werden oder ist das Süddach bereits voll belegt, werden die Fördersätze für die „PVT-Hybridkollektoren“ angewendet.
Es wird nur dann eine Förderung für PVT-Hybridkollektoren plus Sonder-Norddach-Bonus gewährt, wenn auf der südlichen und nördlichen Dachfläche jeweils mindestens 2 kWp neu installiert wurden.
Batteriespeicher:
Zusätzlich zur PVT-Anlage kann auch ein Batteriespeicher gefördert werden. Gefördert wird der Erwerb und die Installation von neuen, stationären Batteriespeichern, welche als Stromspeicher für die neue PV-Anlage genutzt werden.
Hier gibt es ab 2 kWp nutzbarer Speicherkapazität: pauschal 250 Euro
Antragstellung (1- oder 2-stufiges Verfahren)
Der Antrag kann vor oder nach dem Kauf und der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden. Im 2-stufigen Verfahren bekommen Sie die Sicherheit, dass das Geld bis Ende 2026 reserviert ist.
Antragstellung vor dem Kauf (2-stufig):
- Angebot einholen, Förderantrag Photovoltaik & Batteriespeicher vollständig ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen.
Für den Förderantrag benötigen Sie folgende Nachweise:- Kostenvoranschlag oder Angebot für die PV-Anlage (und gegebenenfalls Speicher)
- Sind Sie aufgrund des Baujahres von einer PV-Pflicht betroffen? Laden Sie bitte einen Nachweis über die Pflichtbelegung (Fläche/installierte Leistung) hoch.
- Sind Sie aufgrund einer Dachsanierung von einer PV-Pflicht betroffen? Laden Sie bitte einen Nachweis über die Pflichtbelegung (Fläche/installierte Leistung) hoch.
- Warten auf den Förderbescheid (oder Ablehnung des Antrags) von der Stadt.
Im Förderbescheid ist auch die maximale Höhe der Förderung genannt. - Anlage kaufen, installieren und in Betrieb nehmen.
- Auszahlungsantrag Photovoltaik und Batteriespeicher ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen (bis zum 31. Dezember 2026).
Für den Auszahlungsantrag benötigen Sie folgende Nachweise:- Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angabe zur installierten Leistung in kWp.
- Vom Fachbetrieb unterzeichnetes Inbetriebsetzungsprotokoll.
(Hinweis: Die Anlage muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.) - Registrierungsbestätigung für die PV-Anlage aus dem Marktstammdatenregister
- Plan mit PV-Belegung oder Fotonachweis mit Angabe zu Maßen, Ausrichtung, Neigungswinkel und PV-Belegung des Daches
- Nur bei Batteriespeicher:
- Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angaben zur nutzbaren Speicherkapazität in kWh (Hinweis: Der Batteriespeicher muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.)
- Registrierungsbestätigung für den Speicher aus dem Marktstammdatenregister
- Bei positiver Prüfung: Auszahlung der Fördermittel. Außerdem erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid, der die Fördersumme enthält.
Antragstellung nach dem Kauf (1-stufig):
- Auszahlungsantrag Photovoltaik und Batteriespeicher vollständig ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen.
Für den Auszahlungsantrag benötigen Sie folgende Nachweise:- Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angabe zur installierten Leistung in kWp
- Vom Fachbetrieb unterzeichnetes Inbetriebsetzungsprotokoll
(Hinweis: Die Anlage muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.) - Registrierungsbestätigung für die PV-Anlage aus dem Marktstammdatenregister
- Plan mit PV-Belegung oder Fotonachweis mit Angabe zu Maßen, Ausrichtung, Neigungswinkel und PV-Belegung des Daches
- Sind Sie aufgrund einer Dachsanierung von einer PV-Pflicht betroffen? Laden Sie bitte einen Nachweis über die Pflichtbelegung (Fläche/installierte Leistung) hoch.
- Sind Sie aufgrund des Baujahres von einer PV-Pflicht betroffen? Laden Sie bitte einen Nachweis über die Pflichtbelegung (Fläche/installierte Leistung) hoch.
- Nur bei Batteriespeicher:
- Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angaben zur nutzbaren Speicherkapazität in kWh (Hinweis: Der Batteriespeicher muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.)
- Registrierungsbestätigung für den Speicher aus dem Marktstammdatenregister
- Bei positiver Prüfung: Auszahlung der Fördermittel. Außerdem erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid, der die Fördersumme enthält.