Modul D: PV-Anlagen auf Parkplatzflächen und Batteriespeicher
Fördergegenstand
Gefördert wird der Erwerb und die Installation von neuen, fest installierten, netzgekoppelten PV-Anlagen auf oder über Parkplatzflächen / Abstellanlagen für PKWs oder Fahrräder.
Als Parkplatzflächen / Abstellanlagen gelten:
- Neuerrichtung einer Überdachung über einer neuen oder bestehenden Abstellanlage mit einer Grundfläche von mindestens 25m2.
- Die Mindestanlagenleistung muss 4 kWp betragen.
Bestehende Carports oder Garagen werden nur als Erweiterungsfläche im Rahmen des Modul A „PV-Vollbelegung“ gefördert. PV-Anlagen über Tiefgaragen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Keine Antragsberechtigung besteht:
für den Anteil der PV-Anlage auf Parkplatzflächen, die einer Pflicht zur Errichtung einer PV-Anlage aufgrund von Regelungen/Vereinbarungen der Stadtverwaltung (kommunale PV-Pflicht) oder anderen Vorgaben (beispielsweise Landes-PV-Pflicht) unterliegt.
Ist eine Fläche von einer PV-Pflicht betroffen (beispielsweise Landes-PV-Pflicht), wird nur der über die PV-Pflicht hinausgehende Anteil gefördert. Die entsprechende Berechnung und der Nachweis sind beizulegen.
Förderhöhe
- Ab einer Leistung von 4 kWp: pauschal 500 Euro
- ab einer Leistung von 25 kWp: pauschal 2.000 Euro
- ab einer Leistung von 50 kWp: pauschal 4.000 Euro
- ab einer Leistung von 100 kWp: pauschal 5.000 Euro
Batteriespeicher:
Zusätzlich zur Parkplatz-PV-Anlage kann auch ein Batteriespeicher gefördert werden. Gefördert wird der Erwerb und die Installation von neuen, stationären Batteriespeichern, welche als Stromspeicher für die neue PV-Anlage genutzt werden.
Hier gibt es ab 2 kWh nutzbarer Speicherkapazität: pauschal 250 Euro
Antragstellung (1- oder 2-stufiges Verfahren)
Der Antrag kann vor oder nach dem Kauf und der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden. Im 2-stufigen Verfahren bekommen Sie die Sicherheit, dass das Geld bis Ende 2026 reserviert ist.
Antragstellung vor dem Kauf (2-stufig):
- Angebot einholen, Förderantrag Photovoltaik & Batteriespeicher vollständig ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen.
Für den Förderantrag benötigen Sie folgende Nachweise:- Kostenvoranschlag oder Angebot für die Parkplatz-PV-Anlage
- Plan der PV-Belegung mit Angabe zu Maßen, Ausrichtung und PV-Belegung des Parkplatzes
- Sind Sie von einer PV-Pflicht betroffen? Laden Sie bitte einen Nachweis über die Pflichtbelegung (Fläche/installierte Leistung) hoch.
- Warten auf den Förderbescheid (oder Ablehnung des Antrags) von der Stadt.
Im Förderbescheid ist auch die maximale Höhe der Förderung genannt. - Anlage kaufen, installieren und in Betrieb nehmen.
- Auszahlungsantrag Photovoltaik und Batteriespeicher ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen (bis zum 31. Dezember 2026).
Für den Auszahlungsantrag benötigen Sie folgende Nachweise:- Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angabe zur installierten Leistung in kWp
- Vom Fachbetrieb unterzeichnetes Inbetriebsetzungsprotokoll.
(Hinweis: Die Anlage muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.) - Registrierungsbestätigung für die PV-Anlage aus dem Marktstammdatenregister
- Plan mit PV-Belegung oder Fotonachweis mit Angabe zu Maßen, Ausrichtung und PV-Belegung des Parkplatzes
- Nur bei Batteriespeicher:
- Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angaben zur nutzbaren Speicherkapazität in kWh
(Hinweis: Der Batteriespeicher muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.) - Registrierungsbestätigung für den Speicher aus dem Marktstammdatenregister
- Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angaben zur nutzbaren Speicherkapazität in kWh
- Bei positiver Prüfung: Auszahlung der Fördermittel. Außerdem erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid, der die Fördersumme enthält.
Antragstellung nach dem Kauf (1-stufig):
- Auszahlungsantrag Photovoltaik und Batteriespeicher vollständig ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen.
Für den Auszahlungsantrag benötigen Sie folgende Nachweise:- Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angabe zur installierten Leistung in kWp
- Vom Fachbetrieb unterzeichnetes Inbetriebsetzungsprotokoll.
(Hinweis: Die Anlage muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.) - Registrierungsbestätigung für die PV-Anlage aus dem Marktstammdatenregister
- Plan mit PV-Belegung oder Fotonachweis mit Angabe zu Maßen, Ausrichtung und PV-Belegung des Parkplatzes
- Sind Sie von einer PV-Pflicht betroffen? Laden Sie bitte einen Nachweis über die Pflichtbelegung (Fläche/installierte Leistung) hoch.
- Nur bei Batteriespeicher:
- Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angaben zur nutzbaren Speicherkapazität in kWh
(Hinweis: Der Batteriespeicher muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.) - Registrierungsbestätigung für den Speicher aus dem Marktstammdatenregister
- Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angaben zur nutzbaren Speicherkapazität in kWh
- Bei positiver Prüfung: Auszahlung der Fördermittel. Außerdem erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid, der die Fördersumme enthält.