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Photovoltaikanlage auf einem Dach Bild: U.J.Alexander/shutterstock.com
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Modul D: PV-Anlagen auf Parkplatzflächen und Batteriespeicher

Fördergegenstand

Gefördert wird der Erwerb und die Installation von neuen, fest installierten, netzgekoppelten PV-Anlagen auf oder über Parkplatzflächen / Abstellanlagen für PKWs oder Fahrräder.

Als Parkplatzflächen / Abstellanlagen gelten:

  • Neuerrichtung einer Überdachung über einer neuen oder bestehenden Abstellanlage mit einer Grundfläche von mindestens 25m2.
  • Die Mindestanlagenleistung muss 4 kWp betragen.

Bestehende Carports oder Garagen werden nur als Erweiterungsfläche im Rahmen des Modul A „PV-Vollbelegung“ gefördert. PV-Anlagen über Tiefgaragen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Keine Antragsberechtigung besteht:

für den Anteil der PV-Anlage auf Parkplatzflächen, die einer Pflicht zur Errichtung einer PV-Anlage aufgrund von Regelungen/Vereinbarungen der Stadtverwaltung (kommunale PV-Pflicht) oder anderen Vorgaben (beispielsweise Landes-PV-Pflicht) unterliegt.

Ist eine Fläche von einer PV-Pflicht betroffen (beispielsweise Landes-PV-Pflicht), wird nur der über die PV-Pflicht hinausgehende Anteil gefördert. Die entsprechende Berechnung und der Nachweis sind beizulegen.

Förderhöhe

  • Ab einer Leistung von 4 kWp: pauschal 500 Euro
  • ab einer Leistung von 25 kWp: pauschal 2.000 Euro
  • ab einer Leistung von 50 kWp: pauschal 4.000 Euro
  • ab einer Leistung von 100 kWp: pauschal 5.000 Euro

Batteriespeicher:

Zusätzlich zur Parkplatz-PV-Anlage kann auch ein Batteriespeicher gefördert werden. Gefördert wird der Erwerb und die Installation von neuen, stationären Batteriespeichern, welche als Stromspeicher für die neue PV-Anlage genutzt werden.

Hier gibt es ab 2 kWh nutzbarer Speicherkapazität: pauschal 250 Euro

Antragstellung (1- oder 2-stufiges Verfahren)

Der Antrag kann vor oder nach dem Kauf und der Inbetriebnahme der PV-Anlage gestellt werden. Im 2-stufigen Verfahren bekommen Sie die Sicherheit, dass das Geld bis Ende 2026 reserviert ist.

Antragstellung vor dem Kauf (2-stufig):

  1. Angebot einholen, Förderantrag Photovoltaik & Batteriespeicher vollständig ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen.
    Für den Förderantrag benötigen Sie folgende Nachweise:
    • Kostenvoranschlag oder Angebot für die Parkplatz-PV-Anlage
    • Plan der PV-Belegung mit Angabe zu Maßen, Ausrichtung und PV-Belegung des Parkplatzes
    • Sind Sie von einer PV-Pflicht betroffen? Laden Sie bitte einen Nachweis über die Pflichtbelegung (Fläche/installierte Leistung) hoch.
  2. Warten auf den Förderbescheid (oder Ablehnung des Antrags) von der Stadt.
    Im Förderbescheid ist auch die maximale Höhe der Förderung genannt.
  3. Anlage kaufen, installieren und in Betrieb nehmen.
  4. Auszahlungsantrag Photovoltaik und Batteriespeicher ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen (bis zum 31. Dezember 2026).
    Für den Auszahlungsantrag benötigen Sie folgende Nachweise:
    • Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angabe zur installierten Leistung in kWp
    • Vom Fachbetrieb unterzeichnetes Inbetriebsetzungsprotokoll.
      (Hinweis: Die Anlage muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.)
    • Registrierungsbestätigung für die PV-Anlage aus dem Marktstammdatenregister
    • Plan mit PV-Belegung oder Fotonachweis mit Angabe zu Maßen, Ausrichtung und PV-Belegung des Parkplatzes
    • Nur bei Batteriespeicher:
      • Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angaben zur nutzbaren Speicherkapazität in kWh
        (Hinweis: Der Batteriespeicher muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.)
      • Registrierungsbestätigung für den Speicher aus dem Marktstammdatenregister
  5. Bei positiver Prüfung: Auszahlung der Fördermittel. Außerdem erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid, der die Fördersumme enthält.

Antragstellung nach dem Kauf (1-stufig):  

  1. Auszahlungsantrag Photovoltaik und Batteriespeicher vollständig ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen.
    Für den Auszahlungsantrag benötigen Sie folgende Nachweise:
    • Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angabe zur installierten Leistung in kWp
    • Vom Fachbetrieb unterzeichnetes Inbetriebsetzungsprotokoll.
      (Hinweis: Die Anlage muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.)
    • Registrierungsbestätigung für die PV-Anlage aus dem Marktstammdatenregister
    • Plan mit PV-Belegung oder Fotonachweis mit Angabe zu Maßen, Ausrichtung und PV-Belegung des Parkplatzes
    • Sind Sie von einer PV-Pflicht betroffen? Laden Sie bitte einen Nachweis über die Pflichtbelegung (Fläche/installierte Leistung) hoch.
    • Nur bei Batteriespeicher:
      • Rechnung des ausführenden Fachunternehmens inkl. Angaben zur nutzbaren Speicherkapazität in kWh
        (Hinweis: Der Batteriespeicher muss im Jahr 2026 in Betrieb genommen worden sein.)
      • Registrierungsbestätigung für den Speicher aus dem Marktstammdatenregister
  2. Bei positiver Prüfung: Auszahlung der Fördermittel. Außerdem erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid, der die Fördersumme enthält.
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