Rückzahlungsverpflichtung
Die Förderung muss sofort zurückgezahlt werden, wenn:
- falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden.
- die PV- oder PVT-Anlage nicht zehn Jahre lang am angegebenen Standort zur Stromerzeugung betrieben wird.
- der geförderte Batteriespeicher nicht fünf Jahre lang (nach Inbetriebnahme) im Eigentum der Zuschussnehmerin/des Zuschussnehmers verbleibt und für die Speicherung des Stroms aus der im Antrag angegebenen PV-Anlage genutzt wird (Ausnahme: Verkauf des Gebäudes durch die Antragstellenden).
- der Batteriespeicher an eine dritte Person vermietet/verliehen wird.