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Ein Mann und eine Frau stehen an einem Infostand und erklären vier Mädchen etwas. Bild: Universitätsstadt Tübingen
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Juli 2021: Infotag zu Mehrweg für Tübinger Gastronom_innen

Menschen sitzen in einer Halle auf Stühlen, eine Frau steht vor ihnen und spricht
Beim Infotag informierten sich Tübinger Gastronom_innen über Mehrwegsysteme. Bild: Universitätsstadt Tübingen

In der Panzerhalle in Tübingen stellten sich am 29. Kuli 2021 fünf Betreiber_innen von Mehrwegsystemen für Speisen und Getränke vor. Auf Einladung der Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz informierten sie über die verschiedenen Mehrwegsysteme. Die Stabsstelle zeigte Möglichkeiten der finanziellen Förderung durch die Universitätsstadt Tübingen auf. Eingeladen waren Gastronom_innen aus Tübingen, die von der ab 1. Januar 2022 geltenden Verpackungssteuer betroffen sein können.

Ab 1. Januar 2022 gilt in Tübingen die Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum direkten Verzehr. Dabei wird eine Abgabe von 0,50 Euro pro Einwegverpackung für Speisen und Getränke sowie 0,20 Euro für Einwegbesteck erhoben. Die Steuer wird nicht auf Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen erhoben.

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