Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer mit einer KreisBonusCard oder einer KreisBonusCard extra.
Voraussetzungen:
- Das Gebäude liegt im Stadtgebiet der Universitätsstadt Tübingen (inkl. Teilorte).
- Das Gebäude hat einen Strombedarf.
- Die Wohnung wird dauerhaft zum Wohnen genutzt.