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Balkon PV Bild: Hermann Jacobi
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Fördergegenstand

Die Universitätsstadt Tübingen fördert den Kauf und Installation von netzgekoppelten Balkon-PV-Anlagen für Inhaber_innen einer KBC oder einer KBC extra. Die Anlagen können zum Beispiel an Balkonen/Terrassen, der Hausfassade oder Garagen installiert werden. Auch ein Batteriespeicher wird gefördert, wenn er zusammen mit der Balkon-PV-Anlage installiert wird.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Allgemeines:

  • Die Anlage hat eine installierte Leistung von bis zu 2.000 Watt.
  • Der Wechselrichter hat eine Ausgangsleistung von maximal 800 Watt. Das heißt, dass maximal 800 Watt in das Stromnetz eingespeist werden können. (Der Wechselrichter muss mindestens 150 Watt Ausgangsleistung haben.)
  • Die Anlage wurde nach dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen.

Betrieb, Installation & Befestigung:

  • Bei Installation und Betrieb werden Anleitung und Sicherheitshinweise des Herstellers berücksichtigt.
  • Die Anlage muss im Betrieb alle geltenden Regeln erfüllen und den Vorschriften des VDE entsprechen.
  • Die Anlage wird am Stromnetz des Gebäudes betrieben.
  • Kein Betrieb der Balkonmodule über Mehr­fachsteckdosen.
  • Bei der Befestigung an Balkonen oder Geländern müssen diese für die Anbringung der Balkon-PV-Anlage standsicher und brandschutztechnisch geeignet sein.
  • Fachgerechte, sichere Befestigung der Anlage (kein Herunterfallen von Teilen möglich, auch nicht bei Extremwetter).

Sonstiges:

  • Zustimmung von Vermieter_in bzw. der Eigentümergemeinschaft liegt vor.
  • Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister: www.marktstammdatenregister.de
  • Die Anlage muss fünf Jahre in Ihrem Eigentum bleiben und genutzt werden.
  • Pro Wohnung ist ein Antrag zugelassen.

Nicht gefördert werden:

  • gemietete, gepachtete oder geleaste PV-Anlagen
  • Prototypen oder Insellösungen
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