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Balkon PV Bild: Hermann Jacobi
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Fördergegenstand

Die Universitätsstadt Tübingen fördert den Kauf und Installation von netzgekoppelten Balkon-PV-Anlagen für Inhaber_innen einer KBC oder einer KBC extra. Die Anlagen können zum Beispiel an Balkonen/Terrassen, der Hausfassade oder Garagen installiert werden. Auch ein Batteriespeicher wird gefördert, wenn er zusammen mit der Balkon-PV-Anlage installiert wird.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Allgemeines:

  • Die Anlage hat maximal 800 Watt Ausgangsleistung am Wechselrichter (unabhängig von der Modulleistung). Das heißt, dass maximal 800 Watt in das Stromnetz eingespeist werden können. (Der Wechselrichter muss mindestens 150 Watt Ausgangsleistung haben.)
  • Die Anlage wurde nach dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen.

Betrieb, Installation & Befestigung:

  • Bei Installation und Betrieb werden Anleitung und Sicherheitshinweise des Herstellers berücksichtigt.
  • Die Anlage muss im Betrieb alle geltenden Regeln erfüllen und den Vorschriften des VDE entsprechen.
  • Die Anlage wird am Stromnetz des Gebäudes betrieben.
  • Kein Betrieb der Balkonmodule über Mehr­fachsteckdosen.
  • Bei der Befestigung an Balkonen oder Geländern müssen diese für die Anbringung der Balkon-PV-Anlage standsicher und brandschutztechnisch geeignet sein.
  • Fachgerechte, sichere Befestigung der Anlage (kein Herunterfallen von Teilen möglich, auch nicht bei Extremwetter).

Sonstiges:

  • Zustimmung von Vermieter_in bzw. der Eigentümergemeinschaft liegt vor.
  • Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister: www.marktstammdatenregister.de
  • Die Anlage muss fünf Jahre in Ihrem Eigentum bleiben und genutzt werden.
  • Pro Wohnung ist ein Antrag zugelassen.

Nicht gefördert werden:

  • gemietete, gepachtete oder geleaste PV-Anlagen
  • Prototypen oder Insellösungen
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