Fördergegenstand
Die Universitätsstadt Tübingen fördert den Kauf und Installation von netzgekoppelten Balkon-PV-Anlagen für Inhaber_innen einer KBC oder einer KBC extra. Die Anlagen können zum Beispiel an Balkonen/Terrassen, der Hausfassade oder Garagen installiert werden. Auch ein Batteriespeicher wird gefördert, wenn er zusammen mit der Balkon-PV-Anlage installiert wird.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Allgemeines:
- Die Anlage hat eine installierte Leistung von bis zu 2.000 Watt.
- Der Wechselrichter hat eine Ausgangsleistung von maximal 800 Watt. Das heißt, dass maximal 800 Watt in das Stromnetz eingespeist werden können. (Der Wechselrichter muss mindestens 150 Watt Ausgangsleistung haben.)
- Die Anlage wurde nach dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen.
Betrieb, Installation & Befestigung:
- Bei Installation und Betrieb werden Anleitung und Sicherheitshinweise des Herstellers berücksichtigt.
- Die Anlage muss im Betrieb alle geltenden Regeln erfüllen und den Vorschriften des VDE entsprechen.
- Die Anlage wird am Stromnetz des Gebäudes betrieben.
- Kein Betrieb der Balkonmodule über Mehrfachsteckdosen.
- Bei der Befestigung an Balkonen oder Geländern müssen diese für die Anbringung der Balkon-PV-Anlage standsicher und brandschutztechnisch geeignet sein.
- Fachgerechte, sichere Befestigung der Anlage (kein Herunterfallen von Teilen möglich, auch nicht bei Extremwetter).
Sonstiges:
- Zustimmung von Vermieter_in bzw. der Eigentümergemeinschaft liegt vor.
- Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister: www.marktstammdatenregister.de
- Die Anlage muss fünf Jahre in Ihrem Eigentum bleiben und genutzt werden.
- Pro Wohnung ist ein Antrag zugelassen.
Nicht gefördert werden:
- gemietete, gepachtete oder geleaste PV-Anlagen
- Prototypen oder Insellösungen