Förderantragstellung (1- oder 2-stufiges Verfahren)
Den Förderantrag kann man entweder vor oder nach dem Kauf und der Installation der Balkon-PV-Anlage stellen. Wenn Sie den Förderantrag vor dem Kauf ausfüllen (= 2-stufiges Verfahren), wird das Geld bis Ende 2026 für Sie reserviert. Grundsätzlich steht das Geld nur im Jahr 2026 zur Verfügung.
Antragstellung vor dem Kauf (2-stufig):
- Angebot einholen, Förderantrag Balkon-PV vollständig ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen abschicken.
Für den Förderantrag benötigen Sie folgende Nachweise:- Kopie oder Foto der KBC oder KBC extra
- Kostenvoranschlag oder Angebot für die Balkon-PV-Anlage
- Warten auf den Förderbescheid (oder Ablehnung des Antrags) von der Stadt.
Im Förderbescheid ist auch die maximale Höhe der Förderung genannt. - Anlage kaufen, installieren und in Betrieb nehmen.
- Auszahlungsantrag Balkon-PV ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen (bis zum 31. Dezember 2026).
Für den Auszahlungsantrag benötigen Sie folgende Nachweise:- Rechnung für die Balkon-PV-Anlage
- Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister
- Foto der installierten Anlage
- Kopie oder Foto der KBC oder KBC extra
- Bei positiver Prüfung: Auszahlung der Fördermittel. Außerdem erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid, der die Fördersumme enthält.
Antragstellung nach dem Kauf (1-stufig):
- Auszahlungsantrag Balkon-PV vollständig ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen einreichen.
Für den Auszahlungsantrag benötigen Sie folgende Nachweise:- Rechnung für die Balkon-PV-Anlage
- Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister
- Foto der installierten Anlage
- Kopie oder Foto der KBC oder KBC extra
- Bei positiver Prüfung: Auszahlung der Fördermittel. Außerdem erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid, der die Fördersumme enthält.
Sonstige Hinweise (gültig für 1- und 2-stufiges Verfahren)
- Anträge können nur gestellt werden, wenn das Online-Antragsformular auf der Website steht.
- Bis zum 31. Dezember 2026 müssen Sie den Antrag (2-stufig: die Anträge) gestellt, die PV-Anlage in Betrieb genommen und alle Nachweise eingereicht haben.