Rückzahlungsverpflichtung
Die Förderung muss sofort zurückgezahlt werden, wenn:
- falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden.
- die PV-Anlage innerhalb von fünf Jahren verkauft/verschenkt wurde und daher nicht mehr der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller gehört.
- die PV-Anlage verliehen oder vermietet wird.