Voraussetzungen und Antragstellung
Wer kann teilnehmen?
- Taxiunternehmer mit einer gültigen Genehmigungsurkunde nach § 47 PBefG für den Personenverkehr in Tübingen.
- Der Antragsteller muss gleichzeitig Fahrzeughalter sein.
Voraussetzungen
- es wird ein Rein batterie‑elektrisches Taxi angeschafft, spätestens seit dem 1. Januar 2024.
- Das Fahrzeug ist bereits in Tübingen im Einsatz und wird dort mindestens 36 Monate genutzt – ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe ist nicht vorgesehen.
- Es kann pro Unternehmen nur ein Gutschein beantragt werden.
So funktioniert die Antragstellung:
- Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) sowie der Genehmigungsurkunde per Scan/Foto an umwelt‑klimaschutz
tuebingen.de senden. - Gutschein‑Code von Stadtwerke Tübingen erhalten.
- Code in der „Lade TüStrom“-App registrieren und einlösen.
- Freischaltung abwarten, laden und emissionsfrei losfahren.
Frist: Alle Unterlagen müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 bei der Stabsstelle Umwelt‑ und Klimaschutz eingereicht werden.
