Variante 7 – Teilbebauung mit wesentlichen Grünflächen
Eine Mischung aus Bebauung und Grün- und Freiräumen ist in zahlreichen städtebaulichen
Varianten denkbar. Die Varianten V7.1 bis V7.3 (siehe Anlage 2) zeigen beispielhaft drei mögliche Szenarien auf: einen kleineren Block, drei Punktgebäude oder drei Zeilen und er-
gänzende Grün- und Freiräume und öffentliche Plätze. Die öffentlichen Räume können eine
Verbindung zwischen Radstation, Bahnhof, Anlagenpark und Altstadt herstellen. Es werden
in diesen Varianten ca. 2.200 m² bis 2.600 m² Fläche überbaut, 3.400 m² bis 3.800 m² Flä-
che sind als öffentlich Raum gestaltbar. Den exemplarischen Varianten gemein sind folgen-
de Vor- und Nachteile:
Vorteile:
- Es entstehen mehrere Gebäude sowie unterschiedliche öffentliche Räume, mit denen zahlreiche Bedarfe aus der Beteiligung gedeckt werden können.
- Wie beim großen Baublock lässt sich der Tübinger Weg der Quartiersentwicklung umsetzen: kleinteilige Bebauung und Nutzungsmischung im Quartier sowie Einbeziehung zahlreicher Akteure aus der Stadtgesellschaft bei der Projektumsetzung im Rahmen von Optionsvergabeverfahren.
- Teile der Entwicklungsfläche können veräußert werden. Bei einer Veräußerung ließen sich grob geschätzt 6 bis 8 Mio. € vereinnahmen. Für die Herstellung der – im Vergleich zur Variante 6 – größeren öffentlichen Flächen würden entsprechende Ausgaben benötigt. Im Saldo würde aber immer noch eine erhebliche Einnahme für den Haushalt verbleiben.
- Ein Bau eines Konzerthauses ist im erweiterten Plangebiet auf der Landesfläche zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.
- Aus Sicht der Stadtverwaltung sind die möglichen Szenarien dieser Variante städtebaulich geeignet, um den Stadteingang zu formulieren. Die Kombination von öffentlichen Räumen und Bebauung macht die erwünschten Verbindungen möglich.
- Durch die Kombination aus öffentlichen Räumen bzw. Grünflächen und komplett versiegelten Flächen mit dichter Bebauung verbessert sich das Mikroklima gegenüber der heutigen Asphaltfläche.
Nachteile:
- Großflächige Nutzungen wie Hallenbad oder ein Kongresshotel sind aufgrund der kleinteiligeren Bebauung nur schwer oder nicht integrierbar.
- Der von Teilen der Bevölkerung gewünschte öffentliche Park wäre nur in Teilbereichen und nicht auf der kompletten Fläche vorgesehen.
- Die kleinteilige Entwicklung mit vielen Akteuren auf verschiedenen Baufeldern ist anspruchsvoller als eine Entwicklung mit einem großen zentralen Akteur und geringer Nutzungsvielfalt.