Variante 1 – Öffentlicher Freiraum/Parkanlage
Der circa sechs Hektar große Anlagenpark wird auf einer Fläche von circa 0,6 Hektar durch eine Freifläche im Osten ergänzt. Den baulichen Stadteingang bildet weiterhin die Bebauung entlang der Europastraße aus. Die Radstation als Solitär ist Mittelpunkt in einem großen öffentlichen Freiraum.
Vorteile:
- Es entsteht an zentraler Stelle in der Stadt eine große, den Anlagenpark ergänzende Grünfläche.
- Mit der Grünfläche wird das Naherholungsangebot verbessert. Es können ergänzende Angebote für die Tübinger Bürger_innen und Besuchende geschaffen werden.
- Zusätzliche Begrünung verbessert das Mikroklima und reduziert am Standort die Hitzeentwicklung im Sommer.
- Eine Begrünung der Fläche mit Wiesen, Büschen, Stauden und Bäumen ermöglicht eine höhere CO2-Speicherung.
Nachteile:
- Es gibt mit dem Anlagenpark bereits eine großzügige öffentliche Grün- und Parkfläche mit zahlreichen Naherholungsangeboten. Es besteht keine Notwendigkeit, den Park um die gesamte Fläche zu erweitern.
- Es fehlt aus Sicht der Stadtverwaltung eine ergänzende Bebauung im Umfeld des Bahnhofes, die den Anschluss der Radstation an das südliche Stadtzentrum und gemeinsam mit dem Bahnhof den Stadteingang formuliert.
- Es wird nur einer der ermittelten Bedarfe abgedeckt. Die zentrale Lage, die hervorragende Anbindung an ÖPNV und Radwegenetz und das Nutzungspotential der Entwicklungsfläche werden nur unzureichend genutzt.
- Die Herstellung einer Parkanlage ist mit finanziellem Aufwand und dauerhaftem Unterhalt verbunden. Bei einer dem Anlagenpark ähnlichen Gestaltung und Ausstattung ist bei circa 6.000 Quadratmeter inklusive Rückbau mit Kosten von 2 bis 3,5 Millionen Euro zu rechnen.
- Die Fläche bleibt im Eigentum der Stadt, es gibt keine Veräußerungserlöse.
- Bauliche Entwicklungen würden auf andere weniger geeignete bzw. ökologisch wertvollere Flächen verlagert