Hechinger Straße / Ebertstraße

Das Flurstück 5732/9 ist 873 Quadratmeter groß. Es befindet sich an der Ecke Hechinger Straße und Ebertstraße, rund 250 Meter von der Christophstraße entfernt. Im Süden grenzt das Kinderhaus Carlo-Steeb an. Das Umfeld ist heterogen bebaut. Doppel- und Einzelhäuser sowie Hauszeilen fassen den Straßenraum. Für das Grundstück gilt ein einfacher Bebauungsplan („Hechinger Straße“), der das Grundstück als Mischgebiet festsetzt. Das Baugrundstück ist ansonsten nach Paragraph 34 des Baugesetzbuchs bebaubar.

Das Bebauungskonzept sieht auf einer Grundfläche von insgesamt rund 300 Quadratmetern eine straßenbegleitende Hauszeile vor. Sie hat eine Tiefe von rund zwölf Metern und eine Länge von rund 26 Metern. Die Lage des Gebäudes und die Abmessungen können konzeptabhängig in geringfügigem Maß von der Testskizze abweichen.

Die Veräußerung erfolgt über dieselbe Optionsvergabe wie beim Hechinger Eck Nord. Informationen hierzu befinden sich hier.

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