Muss man im Erdgeschoss Gewerbeflächen herstellen?
Es gibt eine Verpflichtung in den markierten Bereichen im Erdgeschoss Gewerbe oder andere Nutzungen, die nicht dem Wohnen dienen, wie Abstellräume, Fahrradräume, Laden- und Büroflächen sowie soziale Einrichtungen und Ähnliches, herzustellen. Hierfür sind mindestens die zur Straße gewandten ersten fünf Meter (gemessen ab Baugrenze) zu nutzen. Mehr ist auch möglich. Dargestellt und erläutert werden diese Bereiche im Bebauungsplan. In allen anderen Bereichen kann im Erdgeschoss auch gewohnt werden.