Welche Vorüberlegungen gibt es zum baulichen Brandschutz im Quartier Marienburger Straße?
Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge sind entlang der Straßen geplant. Da die Innenhöfe nicht direkt von Rettungsfahrzeugen angefahren werden können, gelten hier besondere Regelungen: Aufenthaltsräume mit einer Brüstungshöhe von bis zu acht Metern beziehungsweise einer Fußbodenhöhe von bis zu sieben Metern (in der Regel das zweite Obergeschoss; Gebäudeklassen eins bis drei) können mit tragbaren Leitern der Feuerwehr erreicht werden. Für höherliegende Wohnungen, die lediglich zum Innenhof ausgerichtet sind, muss der zweite Rettungsweg anderweitig gesichert werden, etwa durch eine Verbindung innerhalb der Wohnung zur gegenüberliegenden, anleiterbaren Seite oder einen zweiten baulichen Rettungsweg.