Wo sind im Quartier Marienburger Straße Müllstandorte möglich?
Zwischen Baugrenzen und öffentlicher Straße sind auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche Nebenanlagen in Form von Gebäuden und Müllabstellanlagen nicht zulässig.
Auf den nicht überbaubare Flächen (außerhalb der Baugrenzen) im Innenhof können Nebenanlagen für Müll, die § 23 Abs. 5 BauNVO einhalten, zugelassen werden.