Tübingen Universitätsstadt

Tübingen macht blau

  • Aktuelle Termine
  • Tübingen klimaneutral 2030
  • Strom
  • Gebäude
    • Gebäudesanierung
    • Wärmewende
    • Energieeffizienter Neubau
    • Holzbau
    • Heizkesseltausch
    • Heizungspumpentausch
    • Lüftungsanlagen
    • Solarenergie
    • Integrierte Quartierskonzepte
  • Mobilität
  • Abfall und Ressourcen
  • Förderung und Beratung
  • Betrieblicher Klimaschutz
  • Klimatipps und Aktionen
  • Preise und Auszeichnungen
  • Kontakt
Mann überprüft Heizkessel Bild: SpeedKingz/Shutterstock.com
  • Translate into English

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)

Wer seinen Heizkessel in Baden-Württemberg tauscht, muss nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien abdecken. Das kann beispielsweise durch die Nutzung von Solarthermie, Holz oder Wärmepumpe geschehen. Aber auch Ersatzmaßnahmen wie baulicher Wärmeschutz, Photovoltaik, Blockheizkraftwerk (BHKW) oder Fernwärmeanschluss sind möglich, ebenso wie Kombinationsmodelle aus erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen.

Weitere Informationen

EWärmeG: Erfüllungsoptionen Wohngebäude

Tübingen macht blau
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
Seitenanfang