Fairer wohnen
Für das Quartier Marienburger Straße sowie für alle anderen städtischen Flächen schreibt die Universitätsstadt Tübingen entsprechend dem Baulandbeschluss „Fairer wohnen“ verschiedene Segmente der Wohnbauentwicklung vor. Ziel ist es, Wohnraum für verschiedene Bevölkerungs- und Einkommensgruppen zu schaffen.
Dazu gehören klassischer mietgebundener Sozialwohnraum mit Mieten in Höhe von zwei Drittel der ortsüblichen Vergleichsmiete, Mietwohnraum mit Bindungen unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie Eigentum, das selbst genutzt wird.
Mietbindungen unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete erlauben im Allgemeinen die Inanspruchnahme der Landeswohnraumförderung. Nach Einschätzung der Universitätsstadt Tübingen ist das Programm inzwischen so attraktiv ausgestattet, dass durch die Mietbindung entstehende finanzielle Nachteile vollständig ausgeglichen werden.
Außerdem soll ein möglichst breites Spektrum an Projekt- und Organisationsformen entstehen, die auf unterschiedliche Weise überwiegend bezahlbaren Wohnraum schaffen, von der Baugruppe bis zur Genossenschaft.
Die zu Wohnzwecken entstehende Bruttogeschossfläche des Plangebiets wird dabei zu drei gleich großen Teilen den folgenden Segmenten zugeordnet:
- geförderter oder gemeinwohlorientierter Wohnungsbau
Die Vermietung erfolgt zu zwei Dritteln bis drei Vierteln der ortsüblichen Vergleichsmiete. - stark preisgedämpfter Wohnungsbau
Die Wohnung wird nicht selbst genutzt und deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet. - preisgedämpfter Wohnungsbau
Wenn keine Eigennutzung erfolgt, erfolgt die Vermietung nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bis zu einem Drittel der Flächen in diesem Segment können auch ohne Preisdämpfung vermietet werden.
Durch den geförderten, preisgedämpften und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau der Genossenschaft Neustart, der GWG und Baugruppe Marie werden von den insgesamt im Quartier geplanten rund 34.000 Quadratmeter BGF und etwa 380 Wohneinheiten bereits 23.000 Quadratmeter BGF und 270 Wohnungen hergestellt. Da damit die Vorgaben des Baulandbeschlusses Fairer Wohnen über das Gesamtgebiet formal erfüllt werden, ist dies nicht wie bei früheren Optionsvergaben eine Eingangsvoraussetzung, sondern wird konzeptionell zur Schaffung und Sicherung von gefördertem Mietwohnungsbau positiv bewertet.