Umwelt- und Klimaschutz
Im Rahmen der Klimaoffensive müssen Käufer von städtischen Grundstücken Wohngebäude mindestens nach dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 bauen.
Wird kein KfW-Förderprogramm für ein Effizienzhaus 40 in Anspruch genommen, kann von dieser Vorgabe ausnahmsweise abgewichen werden. In diesem Fall sind weiterhin die Anforderungen an den Primärenergiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 40 einzuhalten, während für die Transmissionswärmeverluste die Kriterien eines KfW-Effizienzhauses 55 gelten.
Für das Plangebiet gibt es eine Anschluss- und Nutzungspflicht an und für die umweltfreundliche Fernwärme. Diese wird im Kaufvertrag verankert und regelt, dass der gesamte Wärmebedarf für Heizzwecke, Warmwasser oder sonstige Niedertemperaturzwecke auf anschlusspflichtigen Grundstücken aus der öffentlichen Fernwärmeversorgung zu decken ist.