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Melderegister – Auskunft beantragen (einfach)

Auf Antrag kann das Bürgerbüro Stadtmitte einfache oder erweiterte Melderegisterauskünfte erteilen.

Einfache Melderegisterauskunft
Bei der einfachen Melderegisterauskunft kann Ihnen folgende Informationen zu der gesuchten Person gegeben werden:

  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad
  • aktuelle Anschriften

Für die Antragstellung ist keine Begründung erforderlich.

Erweiterte Melderegisterauskunft
Benötigen Sie ausführlichere Daten, können Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Voraussetzung für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist, dass Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.

Voraussetzung:

Die Meldebehörde benötigt die Angaben über die gesuchte Person wie Name, Vorname, frühere Anschrift/en und Geburtsdatum, um die gesuchte Person im Meldesregister eindeutig zu finden. Es muss angegeben werden, zu welchem Zweck die Anfrage benötigt wird. Die Auskunft darf dann nur für den angegebenen Zweck verwendet werden.  

Eine Melderegisterauskunft zum Zweck des Adresshandels oder der Werbung darf nur  erteilt werden, wenn die angefragte Person der Auskunftserteilung zu diesen beiden Zwecken eingewilligt hat. Die Einwilligung muss gegenüber der anfragenden Stelle oder gegenüber der Meldebehörde als generelle Einwilligung erklärt werden. Deshalb hat die anfragende Stelle in diesen Fällen im Antrag anzugeben, ob ihr eine Einwilligung der angefragten Person zur Auskunftserteilung vorliegt.

Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist das berechtigte Interesse anhand von geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es liegt im Ermessen der Meldebehörde, ob sie Ihnen die gewünschten Daten zu der gesuchten Person mitteilt.

Ablauf:

Ihren Antrag auf einfache Melderegisterauskunft können Sie schriftlich  an das Bürgerbüro Stadtmitte gegen Vorauskasse stellen. Die Auskunft erhalten Sie dann auf dem Postweg zugesandt.

Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

Mehrere Melderegisterauskünfte auf einmal können Sie über das Meldeportal Baden-Württemberg erhalten.

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

Die Gebühr beträgt:

  • für eine einfache Melderegisterauskunft 10,-- Euro je angefragte Person,
  • für eine erweiterte Melderegisterauskunft 11,-- Euro je angefragte Person,
  • für Melderegisterauskünfte mit höherem Ermittlungsaufwand (beispielsweise Archivauskünfte) 19,-- Euro je angefragte Person.

Anfallende Kosten haben Sie auch dann zu tragen, wenn

  • die von Ihnen gesuchte Person in der Gemeinde nicht gemeldet ist,
  • die von Ihnen gesuchte Person in den jeweiligen Datenbeständen aufgrund fehlender oder ungenauer Angaben nicht ausreichend identifiziert werden  und deshalb nicht ermittelt werden kann oder
  • Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.

Hinweis: Die Verwaltungsgebühren müssen im Voraus bezahlt werden. Sie können beispielsweise Ihrer schriftlichen Anfrage einen Verrechnungsscheck oder den Überweisungsbeleg beilegen.

Rechtsgrundlage:

  • § 44 Bundesmeldegesetz (einfache Melderegisterauskunft) 
  • § 45 Bundesmeldegesetz (erweiterte Melderegisterauskunft)

Zuständig: