Jahresabschlüsse
Nach § 95 Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Dieser umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Bilanz einschließlich Anhang und Anlagen und ist durch den Rechenschaftsbericht zu erläutern.