Anmeldung der Schulanfänger für die Grundschule zwischen 23. und 27. Februar 2026 in Tübingen
A. Allgemein
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (§ 72 und § 73 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg) werden alle Erziehungsberechtigten – auch ausländische Staatsangehörige – gebeten, ihre schulpflichtigen Kinder zum Schulbesuch anzumelden.
Anmeldepflichtig für das Schuljahr 2026/2027 sind alle Kinder, die zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr (geboren in der Zeit von 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020) vollendet haben.
1. Es besteht die Möglichkeit, dass Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem
30. Juni 2021 geboren sind, ebenfalls in der Schule angemeldet werden können, sofern die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Betroffene Eltern können sich in der jeweiligen Schule informieren und beraten lassen.
2. Zurückstellung
Kinder, die bei Beginn der Schulpflicht geistig, seelisch-sozial oder körperlich noch nicht genügend entwickelt sind, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden und eine Grundschulförderklasse besuchen. Die Entscheidung über die Zurückstellung eines Kindes trifft die Schule.
3. Im Jahr 2025 zurückgestellte Kinder
Im Vorjahr zurückgestellte Kinder müssen ebenfalls angemeldet werden, mit Ausnahme der Kinder, die derzeit die Grundschulförderklasse besuchen.
4. Persönliche Vorstellung mit Kindern
Die Erziehungsberechtigen werden gebeten, die Kinder bei der Anmeldung persönlich vorzustellen und Geburtsurkunde oder Familienstammbuch mitzubringen. Bitte bringen Sie auch den Impfpass oder einen anderen Nachweis einer Masernimpfung mit. Bitte beachten Sie hierzu das jeweilige Einladungsschreiben der Schule Ihres Schulbezirks.
5. Betreuung
An allen städtischen Grundschulen gibt es Betreuungsgruppen der Schulkindbetreuung, an denen Kinder an Schultagen außerhalb der Unterrichtszeiten betreut werden können. Eltern, die eine solche Betreuung wünschen, können sich am Tag der Anmeldung über die Betreuungsbausteine und die Online-Anmeldung informieren.
6. Schulbezirke
Grundsätzlich werden die Kinder an der Schule ihres Schulbezirkes angemeldet. In Ausnahmefällen kann dabei ein Antrag zum Besuch einer anderen Schule gestellt werden (Schulbezirksänderung). Bei Bedarf wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die für Sie zuständige Grundschule.
Gemäß § 76 Abs. 2 des Schulgesetzes ist die Schulaufsichtsbehörde befugt, aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen Schüler anderen Schulen zuzuweisen oder den Besuch anderer Schulen zuzulassen.
B. Anmeldung (nur über Terminvergabe durch die Schule möglich)
Die Anmeldezeiten der Schulen entnehmen Sie bitte den Einladungsschreiben der Schulen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Fachabteilung Schule und Sport, Simone Ehmann, Telefon 07071 204-1540 oder E-Mail schulsportamt
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