KreisBonusCard Allgemein
Mit der KreisBonusCard gibt es viele Ermäßigungen und kostenlose Angebote, zum Beispiel:
- Fahrkarten für den ÖPNV
- Schwimmbäder
- Ferienangeboten
- Sportvereinen
- Musikschulen, Kreativkurse und vieles mehr.
Zudem bieten auch unter anderem Kinos, Theater und Geschäfte Rabatte an.
Die Karte kann beim Landratsamt beantragt werden, wenn man eine der folgenden Leistungen erhält:
- Bürgergeld (Sozialgesetzbuch II)
- Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII)
- Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
- Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz)
- Wohngeld (Wohngeldgesetz)
Die Karte gibt es für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche (KBC Junior bis 18 Jahre).
Sie ist jeweils ein Jahr gültig und muss anschließend neu beantragt werden.
Für die Ausstellung ist das Landratsamt Tübingen zuständig.
Auf der Seite des Landratsamtes finden Sie verschiedene Wege der Beantragung.
Es gibt auch einen digitalen Antragsprozess über das Serviceportal Baden-Württemberg.
Alle Informationen finden Sie auf KreisBonusCard | Landkreis Tübingen.