Tübingen führt Übernachtungssteuer ein
Meldung vom 24.11.2025
Als Teil der Neustrukturierung des Tourismus erhebt die Universitätsstadt Tübingen ab dem 1. Januar 2026 eine Übernachtungssteuer. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Die Steuer beträgt zwei Euro pro Nacht und Gast und wird von allen Beherbergungseinrichtungen in Tübingen für entgeltliche Übernachtungen eingezogen.
Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen in Höhe von rund 570.000 Euro. Diese gehen nach Abzug der Verwaltungs- und Personalkosten vollständig an die neue Tourismus und Stadtmarketing Tübingen GmbH. Damit soll das Geld der Übernachtungsgäste – anders als in vielen anderen Kommunen, die bereits eine Übernachtungs- oder Bettensteuer erheben – nicht dem städtischen Haushalt, sondern der touristischen Infrastruktur direkt zugutekommen.