Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“
In Baden‐Württemberg wird derzeit die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.
Amtliche Sammlung:
Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startete am Montag, 5. Mai 2025, und endet am Montag, 4. August 2025. Bei der amtlichen Sammlung werden Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens ausgelegt. Die Eintragungsliste für die Universitätsstadt Tübingen wird im oben genannten Zeitraum im Rathaus, Am Markt 1, 3. OG, ausgelegt.
Das Wahlamt hat dazu folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr,
Dienstag und Mittwoch zusätzlich von 13 Uhr bis 16 Uhr.
Freie Sammlung: 5. Mai 2025 bis 4. November 2025
Die freie Sammlung läuft seit Montag, 5. Mai 2025, es besteht dabei die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. Das Eintragungsblatt ist bei den Initiatoren des Volksbegehrens erhältlich. Die Eintragungsblätter können postalisch oder persönlich beim Wahlamt, Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen, eingereicht werden. Eine Terminvereinbarung oder persönliche Vorsprache ist dazu nicht erforderlich.Die Verwaltungsstellen nehmen die Eintragungsblätter ebenfalls entgegen und leiten diese zur Prüfung an das Wahlamt weiter. Ein Rückversand oder eine Bestätigung der erfolgreichen Eintragung an die Eintragungswilligen ist dabei nicht vorgesehen.
Weitere Informationen erteilt das Wahlamt:
- telefonisch unter 07071 204-1600
- per E‐Mail unter wahlen
tuebingen.de