Ausgewogenheit und Qualität des Projekts
In die Bewertung des Projektes fließen die Darstellung bei der Einreichung des Projektes sowie die Gespräche vor der Optionskommission ein. Dabei geht es nicht um eine möglichst gut designte Projektmappe, sondern vielmehr um die Schlüssigkeit und Tiefe der Projektidee sowie deren Realisierungssicherheit. Es sind keine Architekturdarstellungen wie Grundrisse, Ansichten, Schnitte und Visualisierungen zu erbringen. Nur im Falle besonderer Konzeptmerkmale sind skizzenhafte Darstellungen zulässig (z.B. Clusterwohnen, etc.).