Wie hoch darf das Gebäude sein und welche Dachformen sind möglich?
Die maximal zulässige Gebäudehöhe (GHmax) und Anzahl der Vollgeschosse können Sie dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplans entnehmen. Die maximal zulässige Anzahl der Vollgeschosse darf nicht überschritten werden. Diese wird im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes in römischen Ziffern angegeben. Die Dachform ist als Flachdach mit einer Dachneigung von 0 bis 5 Grad festgesetzt.