Tübingen Universitätsstadt

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Blick in ein neues Quartier in Tübingen Bild: Universitätsstadt Tübingen

Optionsphase

Mit der Optionserteilung startet der Optionszeitraum von sechs bis zehn Monaten. In dieser Zeit können die Optionsnehmer ihr Gebäude planen, gegebenenfalls ihre Gruppe vervollständigen und die Finanzierung klären. Da die Veröffentlichung der Ankerkonzeption vor der Bewerbungsfrist der Anlieger terminiert ist, sind alle Rahmenbedingungen vor Ablauf der Frist bekannt. Auf Basis dieser Ankerkonzeption werden in einem „Dialog auf Augenhöhe“ die Rahmenbedingungen des Hofes weiterentwickelt. Der Prozess mündet in der Erstellung einer hofspezifischen Grundlagenurkunde.

Nach den ersten vier Monaten der Optionszeit wird in Statusgesprächen überprüft, ob die konzeptionellen Merkmale der Optionsvereinbarung bei der weiteren Planung eingehalten wurden. Auch die Realisierungssicherheit wird anhand der Finanzierungsplanung geprüft. Werden wesentliche konzeptionelle Merkmale nicht verwirklicht, bleiben zwei Monate, um dies nachzubessern. Werden auch nach der Nachbesserungsfrist die Merkmale nicht umgesetzt, wird die Option entzogen und die Parzelle wird neu vergeben. Werden die wesentlichen konzeptionellen Merkmale erfüllt, kann das Baugesuch für das Vorhaben ausgearbeitet werden. Eine Verlängerung der Optionszeit kann in Ausnahmefällen gewährt werden.

Alle Optionsnehmer können jederzeit von der Option zurücktreten, ohne dass Kosten entstehen.

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