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Städtisches Ortsrecht

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Unter Ortsrecht versteht man das von den Gemeinden – hier also von der Universitätsstadt Tübingen – aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeit erlassene Recht. Hierzu zählen insbesondere die gemeindlichen Satzungen, Rechtsverordnungen, Polizeiverordnungen und Geschäftsordnungen. Dieser Bereich wird aktuell ausgebaut.

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