Nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente
Pressemitteilung vom 29.04.2025
Wer einen Reisepass, einen Personalausweis oder einen Aufenthaltstitel beantragen möchte, braucht dafür ein biometrisches Lichtbild. Ab 1. Mai 2025 werden, unabhängig vom Alter der antragstellenden Person, nur noch digitale Lichtbilder zur Dokumentenausstellung von den Bürgerbüros, den Verwaltungsstellen und dem Ausländeramt akzeptiert.
Wer einen neuen Reisepass, einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel beantragt, muss deshalb vorübergehend das Digitalfoto-Angebot von zertifizierten Fotodienstleistern nutzen. Wer bei einem zertifizierten Fotografen oder in einem zertifizierten Drogeriemarkt mit Passfoto-Station ein biometrisches Lichtbild machen lässt, bekommt einen QR-Code. Über den QR-Code können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerbüros, in den Verwaltungsstellen und im Ausländeramt das Lichtbild abrufen und für das Dokument verwenden.
Künftig können Bürgerinnen und Bürger vor Ort ein biometrisches Lichtbild machen lassen. Allerdings wurden die dafür bei der Bundesdruckerei bestellten Geräte noch nicht geliefert. Auch das Self-Service-Terminal im Bürgerbüro Stadtmitte kann dafür nicht genutzt werden, da die dort erfassten Fotos den neuen gesetzlichen Vorgaben nicht mehr entsprechen.