Einstweilige Verfügung gegen Haus und Grund beantragt
Pressemitteilung vom 03.11.2025
Die Universitätsstadt Tübingen hat beim Amtsgericht Tübingen eine einstweilige Verfügung gegen den Grundeigentümerverein Haus und Grund Tübingen beantragt. Ziel des Verfahrens ist es, die weitere Verbreitung der falschen Behauptung zu untersagen, die Stadt habe die Satzung zur Erhöhung der Grundsteuer B nicht ordnungsgemäß veröffentlicht.
Die Stadtverwaltung weist diese Darstellung entschieden zurück: Sowohl die Hebesatz-Satzung als auch ihre Änderung wurden ordnungsgemäß beschlossen, elektronisch signiert und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben öffentlich bekannt gemacht.
„Wir haben die Satzung rechtmäßig bekannt gemacht – das ist belegt und überprüfbar. Wer das Gegenteil behauptet, verbreitet schlicht Falsches“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Wir können nicht hinnehmen, dass durch unbegründete Gerüchte das Vertrauen in die Stadtverwaltung beschädigt und erhebliche Mehrarbeit verursacht wird.“ Infolge der falschen Behauptung von Haus und Grund waren bei der Stadt rund 650 Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide eingegangen.
Die Universitätsstadt Tübingen hatte Haus und Grund bereits am 9. Oktober 2025 zur Unterlassung aufgefordert. Da der Verein keine entsprechende Erklärung abgegeben hat, wurde nun gerichtlicher Rechtsschutz beantragt. Die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Tübingen findet voraussichtlich Mitte November statt.