Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz
Mit einem gut ausgebauten und flexiblen Betreuungsangebot für Kinder ab zwei Monaten unterstützt die Universitätsstadt Tübingen gemeinsam mit den freigemeinnützigen Trägern Familien bei der Erziehung. 43 städtische Kinderhäuser, mehr als 50 Einrichtungen in freier Trägerschaft und der Tageselternverein gehen auf die Bedürfnisse von Eltern und Kindern ein.
Wegen des Fachkräftemangels können einige Kinderhäuser die vorgesehenen Öffnungszeiten nicht anbieten. Bei dringendem Bedarf sollte vorab in der Einrichtung geklärt werden, ob die Zeiten evtl. gekürzt angeboten werden müssen.
Weitere Informationen: www.tuebingen.de/kitas
Rechtsgrundlage:
- § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Ärztliche Untersuchung)
- § 6 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Elternbeiträge)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtischen
Kindertageseinrichtungen - Satzung über die Nutzung von Kindertageseinrichtungen
der Universitätsstadt Tübingen
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
Hiltrud Schwenzer
Telefon
07071 204-1456
E-Mail
hiltrud.schwenzer
tuebingen.de

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Teamleitung