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Elektronische Identitätsnachweis-Karte (eID-Karte) für Unionsbürger

Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion eingeführt

  • für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sowie
  • für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)

Auf dem Chip der eID-Karte sind persönliche Daten der Karteninhaberin bzw. des Karteninhabers gespeichert. Die eID-Karte ist nur für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweisdokument oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z.B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.

Mit der eID-Karte können Karteninhaberinnen und Karteninhaber die Online-Ausweisfunktion für Verwaltungsleistungen deutscher Behörden nutzen.

Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.

Empfehlung: Beantragen Sie ene neue eID-Karte zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.

Voraussetzung:

  • Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
  • Mindestalter: 16 Jahre

Ablauf:

Die eID-Karte wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich bei den Bürgerbüros Stadtmitte, Lustnau oder Derendingen oder den Verwaltungsstellen in den Ortsteilen stellen. Das persönliche Erscheinen ist zur Identitätsprüfung erforderlich.

Unterlagen:

Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument, beispielsweise ein Pass eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraumes oder eine nationale identitätskarte (Personalausweis).

Achtung:

Bei der Erstausstellung können weitere Unterlagen (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden) erforderlich sein.Die eID-Karte-Behörde gibt Ihnen Auskunft darüber, welche sonstigen Unterlagen im Einzelfall für die Antragstellung erforderlich sind.

Frist:

Die eID-Karte wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.

Die antragstellende Person erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der eine Geheimnummer (PIN) für die Nutzung der eID-Karte enthält.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr vier bis sechs Wochen.

Kosten:

Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37,00 Euro.

Sonstiges:

Niemand darf mahr als eine auf seine Person ausgestellte gültige eID-Karte besitzen. Alte eID-Karten müssen daher beim Empfang einer neuen eID-Karte abgegeben oder entwertet werden.

Außerdem muss die eID-Karte abgegeben oder zur Entwertung vorgelegt werden, wenn

  • die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist,
  • die Eintragungen unzutreffend geworden sind, z.B. bei einer Namensänderung nach der Eheschließung, oder
  • Eintragungen mit Ausnahme der Angabe der Anschrift fehlen.

Bei einer Adressänderung aufgrund eines Umzuges kann die eID-Karte-Behörde die Daten auf dem Chip gebührnefrei ändern.

Hinweis:

Sie haben die Pflicht, den Verlust, das Abhandenkommen und das  Wiederauffinden der eID-Karte sofort bei der eID-Karte-Behörde anzuzeigen. Diese wird dann die Sperrung beziehungsweise Entsperrung der eID-Funktion veranlassen.

Sie können als Karteninhaberin bzw. Karteninhaber die Sperrung auch bei der gebührenfreien Sperrhotline Nr. 116 116 durch Mitteilung Ihres Sperrkennwortes, welches Sie zusammen mit dem PIN-Brief erhalten haben, selbst veranlassen.

Rechtsgrundlage:

eID-Karte-Gesetz

Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung

Zuständig: