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Förderprogramm Lastenräder und Fahrradanhänger

Lastenräder gewinnen im urbanen Verkehr zunehmend als nachhaltige Mobilitätsform an Gewicht. Sie sind besonders in Städten bei jungen Familien mit Kindern oder innovativen Handwerksbetrieben geschätzt. Während es auf Bundes- bzw. Landesebene für Unternehmen, Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts schon Förderprogramme für Lastenräder gibt, werden für Privatpersonen keine staatlichen Förderprogramme angeboten. Diese Lücke hat das städtische Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger durch die Universitätsstadt Tübingen geschlossen. Im Zeitraum vom April 2019 bis Dezember 2022 konnten so für Privatpersonen fast 110 Lastenräder und 10 Fahrradanhänger gefördert werden. 

Im Februar 2023 startete die vierte Auflage des Förderprogramms. Neu ist, dass die seit 2021 bestehende soziale Komponente erhöht worden ist. Inhaber_innen einer KreisBonusCard sowie einer KreisBonusCard extra profitieren dadurch von einer noch höheren Förderung als in den Jahren 2021/2022. Seit 2021 werden auch Kinder- und Transportanhänger gefördert. Hier gibt es auch eine soziale Komponente für KreisBonusCard und KreisBonusCard extra Inhaber_innen. Antragsberechtigt sind jeweils nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen. Die Fördersumme sowie die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Hinweis: Wir beabsichtigen wieder ein Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger aufzulegen, dies kann erst nach Genehmigung des Haushaltes 2024, durch das das Regierungspräsidium, erfolgen. Wir werden an dieser Stelle und über die Presse informieren.

Sonstiges:

Förderprogramm E-Mobilität der Stadtwerke Tübingen (swt)

Wer Kund_in der swt ist, kann eine Prämie von 100 Euro beantragen. Weitere Informationen: www.swtue.de

E-Lastenrad-Förderprogramme für Unternehmen und Vereine

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördern Unternehmen, Vereine, Kommunen und Stadtwerke beim Kauf von neuen E-Lastenrädern mit einem Betrag von maximal 2.500 Euro. Die Anträge und die Förderrichtlinien gibt es online.

Weitere Informationen

Zuständig: