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Grunderwerbsteuer

Grundsätzlich unterliegt jeder Erwerbsvorgang, der ein unbebautes oder bebautes Grundstück betrifft ("Grundstückskauf"), der Grunderwerbsteuer.

Ablauf:

Die Grunderwerbsteuer entsteht mit dem Abschluss des Kaufvertrages und wird vom Finanzamt festgesetzt. Der Steuersatz beträgt 5 % der Erwerbskosten.

Rechtsgrundlage:

Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)

Zuständig: