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KreisBonusCard extra für Menschen mit wenig Geld

Die KreisBonusCard extra (kurz: KBC extra) erhalten Einzelpersonen und Familien mit Kindern unter 18 Jahren, deren Einkommen knapp über der Grenze für den Bezug von Bürgergeld liegt, sowie einen Wohnsitz in Tübingen Stadt oder Teilort haben.

Familien mit Kindern und Einzelpersonen in besonderen Lebenssituationen sollen durch die KBC extra Unterstützung erhalten. Das gilt auchfür Zeiten außergewöhnlicher Belastung.

  • Alleinerziehende
  • Familien in Trennungs- bzw. Scheidungsphase
  • Kinderreiche Familien
  • bei besonderen Belastungen zum Beispiel schwere Erkrankung, Krisensituation, körperliche Einschränkung, Pflegefall, Frührente
  • bei besonderen Anforderungen zum Beispiel
    beruflicher Wiedereinstieg, Ausbildung
  • wenn der Teilhabebedarf des Kindes oder der Kinder ohne Ermäßigung der KBC extra nicht erfüllt werden kann

Für die KBC extra dürfen die Einkünfte bis zu 20 Prozent über dem Regelsatz für das Bürgergeld liegen.

Wer eine KBC extra hat, kann genau dieselben Ermäßigungen für Nahverkehr, Kultur, Freizeit und Einkauf in Anspruch nehmen wie Inhaber_innen der allgemeinen KreisBonusCard.

Ein persönliches Gespräch mit einer Beratungsstelle ist Voraussetzung.

Ausgenommen sind Studierende, da es für sie bereits umfangreiche Rabatte gibt.

Wer bereits Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen bezieht, kann die KreisBonusCard nach wie vor direkt beim Landkreis Tübingen beantragen. Diese wird dann ohne weitere Einkommensprüfung ausgestellt, der Sozialleistungsbezug reicht als Nachweis aus. 
Hier erfahren Sie mehr zur KreisBonusCard

Unterlagen:

Zum Beratungsgespräch mitzubringen sind Unterlagen zu:
Einkünften, Miethöhe und weiteren besonderen Belastungen und Ausgaben.

Kosten:

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Zuständig:

Die KBC extra kann bei verschiedenen Tübinger Beratungsstellen beantragt werden:

Für alle (Familie mit Kind/ern und Einzelpersonen)

  • Stadtteiltreff NaSe Janusz-Korczak-Weg 1, Telefon: 07071 360-554
  • BrückenhausBegegnungs- und Nachbarschaftszentrum Werkstraße 8, Telefon: 07071 968807
  • Caritas Zentrum Tübingen Hechinger Straße 43, Telefon: 07071 7962-0
  • Diakonisches Werk Tübingen Hechinger Straße 13, Telefon: 07071 930470
  • Stadtteilsozialarbeit Waldhäuser Ost (im Stadtteilbüro Waldhäuser Ost)Berliner Ring 20, Telefon: 07071 6878015
  • Stadtteilsozialarbeit West (im Kinderhaus Aischbach) Sindelfinger Straße 1/4, Telefon: 07071 204-1722

Für Familien mit Kind/ern

  • Jugend- und Familienberatungszentrum Landkreis Tübingen Bismarckstraße 110, Telefon 07071 207-6303
  • Kinderschutzbund Tübingen Keplerstraße 5, Telefon 07071 61334
  • Landratsamt Tübingen Beratungsstelle für Schwangere/Paare Wilhelm-Keil-Straße 50, Telefon 07071 207-33 16, -17, -18
  • pro familia Tübingen Sieben-Höfe-Straße 64, Telefon 07071 34151
  • VAMV – Verband alleinerziehender Mütterund Väter Tübingen Werkstraße 8, Telefon 07071 23517

Für Erwachsene und Senioren

  • Asylzentrum Tübingen e. V. Neckarhalde 40, Telefon 07071 44115
  • Beratungsstelle für ältere Menschenund deren Angehörige e. V. Gartenstraße 28, Telefon 07071 22498
  • HIRSCH Begegnungsstätte für Ältere e. V. Hirschgasse 9, Telefon 07071 22688
  • Tübinger Arbeitslosen-Treff e. V. Neckarhalde 40, Telefon 07071 400648
  • TüFA e. V. Tübingen Schmiedtorstraße 2/1, Telefon 07071 980513
  • Universitätsstadt Tübingen
    Fachabteilung Hilfen für Geflüchtete Derendinger Straße 50, Telefon  07071 204-1583
    Fachabteilung Soziale Hilfen Derendinger Straße 50, Telefon  07071 204-1850

Auf Antrag der Beratungsstelle wird die Karte dann vom Landratsamt Tübingen ausgestellt:

Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72070 Tübingen
Telefon 07071 207-0

Die Karte ist ein Jahr lang gültig.