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KreisBonusCard Junior

Die KreisBonusCard Junior (früher KinderCard) erhalten alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre im Landkreis Tübingen, deren Eltern Leistungen des Jobcenters, Sozialhilfe oder Sozialleistungen für Asylbewerber beziehen oder für die Wohngeld oder Kinderzuschlag bezahlt wird. Mit der KreisBonusCard Junior können die Kinder und Jugendlichen zahlreiche Angebote in den Bereichen Freizeit, Kultur, Sport, Bildung und Musik nutzen (siehe www.tuebingen.de/kreisbonuscard).

Für Familien knapp über der Einkommensgrenze gibt es die KreisBonusCard extra (KBC extra, siehe www.tuebingen.de/kreisbonuscard_extra).

Kosten:

Es fallen keine Kosten und Gebühren an.

Zuständig:

Für die Ausstellung ist das Landratsamt Tübingen zuständig:

Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72070 Tübingen
Telefon 07071 207-0

Die KreisBonusCard Junior wird gemeinsam mit der KreisBonusCard für Erwachsene beantragt. Die Karte ist jeweils ein Jahr lang gültig.