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Landesfamilienpass beantragen

Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.

Kostenlos sind zum Beispiel:

  • Schloss Heidelberg
  • Staatsgalerie Stuttgart
  • Archäologisches Landesmuseum Konstanz
  • Technoseum in Mannheim
  • Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)

Die Wilhelma in Stuttgart und das Blühende Barock in Ludwigsburg können Sie mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Die Ermäßigung gilt in der Wilhelma innerhalb der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober. Im Blühenden Barock können Sie die Ermäßigung während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November nutzen. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.

Voraussetzung:

Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten  Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV- berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechitgten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Hinweis: Der Landesfamilienpass ist einkomensunabhängig.

Ablauf:

Wenn Sie noch keinen Landesfamilienpass haben, beantragen Sie diesen bei den Bürgerbüros Stadtmitte, Lustnau und Derendingen und bei den Verwaltungsstellen der Ortsteile. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.

Sie können den Landesfamilienpass und die Gutscheinkarte persönlich, schriftlich oder per E-Mail beantragen. Fügen Sie bitte Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
  • bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
  • bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
  • bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument

Formulare und Merkblätter:

Sonstiges:

Auskünfte zum Landesfamilienpass erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde und auf den Internetseiten des Sozialministerieums Baden-Württemberg

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.